Visa für Handelstreibende und Investoren

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Überblick

Visa für Handelstreibende (E-1) bzw. Investoren (E-2) ist für Staatsbürger von Ländern, welche ein Handelsabkommen mit den USA haben. Österreich ist eines dieser Länder. Die Liste aller Länder, mit denen die USA ein Handelsabkommen abgeschlossen haben, finden Sie hier.

Um sich für ein Visum für Handelstreibende (E-1) bzw. Investoren (E-2) zu qualifizieren, muss der Antragsteller in die Vereinigten Staaten von Amerika kommen, um entweder Handel mit Waren, Dienstleistungen oder Technologien zu betreiben, die sich im geeigneten Tätigkeitsbereich zwischen den USA und dem Vertragsland befinden, oder ein Unternehmen weiterentwickeln oder leiten, in welches er/sie eine erhebliche Summe an Kapital investiert hat. Inhaber eines E-Visums müssen die Absicht haben, die USA nach Ablaufen des E-Status wieder zu verlassen.

Ehepartner oder unverheiratete Kinder unter 21 Jahren von Handelstreibenden, Investoren im Rahmen des Handelsabkommens oder Mitarbeiter können E-Visa für Angehörige beantragen, um den Hauptantragsteller zu begleiten. Diese Personen müssen nicht die gleiche Staatsangehörigkeit wie der Hauptantragsteller haben, um ein E-Visum zu beantragen.

E-Visa erlauben es dem Handelstreibenden bzw. Investor und seiner/Ihrer Familie in den USA, während der Aufenthaltszeit, vom US-Heimatschutzministerium (DHS) genehmigt, zu leben.   E-Visa sind Nichteinwanderungsvisa; folglich dürfen E-Visuminhaber nur solange in den USA leben, solange die Bedingungen, unter denen das Visum erteilt wurde, gültig sind. Angehörige von E-Visuminhaber sind nicht berechtigt in den USA zu arbeiten, wenn sie nicht die ausdrückliche Genehmigung des DHS-USCIS erhalten haben. Angehörige von E-Visuminhaber können nach ihrer Ankunft in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Qualifikationen für Handelstreibende (E-1) Visa

  • Der Antragsteller muss die Staatsbürgerschaft des Vertragslandes haben;
  • Die Handelsfirma in dessen Auftrag der Antragsteller in die USA kommt, muss die Nationalität des Vertragslandes haben. Bitte beachten Sie, dass die Nationalität eines Unternehmens durch die Nationalität seines Eigentümers oder seiner Eigentümer bestimmt wird);
  • Das Ausmaß des internationalen Handels muss "substantiell" sein in sofern, als dass es ein ansehnliches und kontinuierliches Handelsvolumen gibt (Handel bezeichnet in diesem Fall den internationalen Austausch von Gütern, Dienstleitungen und Technologie. Das Eigentumsrecht an den Handelsgütern muss von einer Partei auf die andere übergehen);
  • Der Handel des US Unternehmen muss hauptsächlich zwischen den Vereinigten Staaten und dem Land, dessen Staatsbürger der Antragsteller ist, stattfinden; laut Definition bedeutet das, dass mehr als 50 Prozent des internationalen Handels zwischen den USA und dem Land dessen Nationalität der Antragsteller hat, stattfinden muss;
  • Der Antragsteller muss in einer beaufsichtigenden oder leitenden Position tätig sein oder hochspezialisierte Fähigkeiten besitzen, die essentiell sind für die effiziente Führung des Unternehmens. Angestellte mit durchschnittlichen oder ohne Qualifikationen kommen nicht in Betracht. Bitte beachten Sie, dass eine ausführliche Begründung, warum die Fähigkeiten des Antragstellers für das Unternehmen in den USA essentiell sind, erforderlich ist und dass der zukuenftige Arbeitgeber und der/die zukuenftige Arbeitnehmer/in der handelstreibenden Firma in den USA diesselbe Nationalitaet haben muessen.
  • Der Antragsteller muss die Absicht haben, die USA nach Ablaufen des E-1-Status wieder zu verlassen.

Qualifikationen für Investoren (E-2) Visa

  • Der Investor, der entweder eine natürliche Person oder ein Unternehmen sein kann, muss die Nationalität des Vertragslandes haben;
  • Die Investition muss substantiell und "mit Risiko" behaftet sein und die Gelder müssen "unwiderruflich" festgelegt sein. Die Investition muss ausreichend sein, um den erfolgreichen Betrieb des Unternehmens zu gewährleisten. Wenn das investierte Geld nicht teilweise verloren geht, wenn die Geschäftslage sich verschlechtert, zählt die Investition nicht als Investition im Sinne des Immigrations- und Nationalitätengesetzes (Immigration and Nationality Act - INA) 101(a) (15) (E) und in 9 FAM 41.51;
  • Es muss sich um eine Investition in ein tatsächlich arbeitendes Unternehmen handeln. Spekulative oder unproduktive Investitionen gelten nicht. Nicht zweckbestimmtes Geld auf einem Bankkonto oder reines Eigentum an brachliegendem Land werden nicht als Investition angesehen. Zahlungen in Form von Pacht oder Grundstücksmieten können in die Investition eingerechnet werden bis zu dem Betrag, der jeden Monat für diesen Zweck ausgegeben wird;
  • Die Investition darf nicht Bagatellecharakter haben. Basierend auf 9 FAM 41.51, muss das Unternehmen entweder einen finanziellen Gewinn machen, der beträchtlich über das hinausgeht, was notwendig ist um den Lebensunterhalt des Investors zu bestreiten, ansonsten muss das Unternehmen nachweislich die Fähigkeit haben, entweder zum gegenwärtigen Zeitpunkt oder in der Zukunft, einen beträchtlichen wirtschaftlichen Beitrag zu leisten;
  • Der Investor muss die Kontrolle über das Geld haben. Kredite, die mit dem Anlagevermögen des Investitionsunternehmens abgesichert sind, sind nicht zulässig, dagegen sind Kredite, die mit privatem Vermögen abgesichert sind, erlaubt;
  • Der Investor muss in die Vereinigten Staaten kommen mit der Absicht, das Unternehmen aufzubauen und zu leiten. Wenn der Antragsteller nicht der Hauptinvestor ist, muss er oder sie in einer überwachenden, leitenden oder hochspezialisierten Position angestellt sein. Laut 9 FAM 41.51 Vermerk 14.3, ist eine detaillierte Begründung, warum die Qualifikationen des Antragstellers "essentiell" für das Unternehmen in den USA ist, erforderlich, und laut 9 FAM 41.51 Vermerk 14.2 ist eine detaillierte Begründung, warum der Antragsteller über die notwendige "leitende oder aufsichtsführende" Erfahrung verfügt, erforderlich. Weiters beachten Sie bitte, dass der zukuenftige Arbeitgeber und der/die zukuenftige Arbeitnehmer/in der investierenden Firma in den USA diesselbe Nationalitaet haben muessen.
  • Der Antragsteller muss die Absicht haben, die USA nach Ablaufen des E-1-Status wieder zu verlassen.

Antragsverfahren

Alle E Visumanträge müssen elektronisch eingereicht werden. Die Anträge müssen an folgende e-mail Adresse geschickt werden: ViennaEvisas@state.gov. Bitte verwenden Sie die Betreffzeile: “Familienname, Vorname, Name der Firma, E Visumantrag”. Verwenden Sie diese e-mail Adresse sowohl für generelle E Visumanfragen als auch für Anfragen bezüglich bereits eingereichter E Visumanträge. Die durchschnittliche erste Überprüfung der Antragsunterlagen dauert 2-4 Wochen.

Die elektronisch übermittelten E Visumantragsunterlagen sollen 7MB (ca. 100 Seiten, nur pdf Format) nicht überschreiten. Man kann auch mehrere Attachments verwenden. Senden Sie KEINE “links”, da wir selbige nicht öffnen können. Um das Gesamtvolumen der Attachments gering zu halten, scannen Sie bitte die Dokumente maximal mit 300 DPI ein.

Familienangehörige von “E” Visumangtragsteller/”E” Visuminhabern:

Familienangehörige (Ehepartner und/oder minderjährige Kinder), welche die Absicht haben, zusammen mit dem “E” Visumhauptantragsteller in die USA zu reisen, können den Antrag gemeinsam mit selbigen stellen. Die Antragsunterlagen (DS-160 Bestätigungsseite für jeden Antragsteller, die Heiratsurkunde für Ehepartner und die Geburtsurkunde/n für Kinder) werden mit den Dokumentationsunterlagen des Hauptantragstellers mit eingereicht.

Familienangehörige (Ehepartner und/oder minderjährige Kinder), welche dem “E” Visuminhaber in die USA nachreisen wollen, sollen dem oben beschriebenen “E” Visum Antragsverfahren folgen und die Antragsunterlagen (DS-160 Bestätigungsseite für jeden Antragsteller, die Heiratsurkunde für Ehepartner und die Geburtsurkunde/n für Kinder) an die “E” Visum e-mail Adresse senden: ViennaEvisas@state.gov.

Beachten Sie bitte, dass jeder einzelne “E” Visum Familienangehörigenantragsteller auch die “E” Visumantragsgebühr bezahlen muss.

Vorgehensweise zur Antragsstellung

Schritt 1

Füllen Sie das Formular für elektronischen Antrag auf die Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisums (DS-160) aus.

Schritt 2

Zahlen Sie die Antragsgebühr. Unter der Visa-Gebühren Seite finden Sie eine Auflistung von Visa-Kategorien und der entsprechenden Visagebühren in US-Dollar und in lokaler Währung.
Um Ihre Visa-Gebühren zahlen können, entnehmen Sie den Bank und Zahlungsoptions-Seite.

Diese Seite erklärt, wie Sie Ihre Visa-Gebühren überweisen können. Sie werden ein Benutzerprofil erstellen und müssen Ihre Zahlungsbelegnummer bereit halten, um einen Termin vereinbaren zu können.

Schritt 3

Melden Sie sich an in Ihr Benutzerprofil.

Sobald Sie im System angemeldet sind, werden Sie Ihre Startseite sehen.
Klicken Sie auf “Neuer Antrag/Termin vereinbaren” auf der linken Seite des Menüs.
Sie benötigen:

  • Ihre Reisepassnummer.
  • Die CGI-Referenznummer. (Klicken Sie hier, falls Sie Hilfe brauchen, um diese Nummer zu finden.)
Schritt 4

Lesen Sie sich die Anweisungen bitte genau durch. Nach Eingabe der CGI-Referenznummer erscheint foglende Meldung: “Ihr Antrag auf Terminvereinbarung ist eingegangen und wird geprüft”

Schritt 5

Einreichung des Antrages für ein E-Visum

Es gibt drei verschiedene Arten von E Visumantragstellungen:

  • Wenn dies Ihr erster E Visumantrag ist, und wenn Sie entweder als Angesteller einer neuen E Visumfirma arbeiten sollen oder selbst der Investor sind, benötigen Sie folgende Antragsunterlagen: Die Formulare DS-160 und DS-156E; Ihre Absichtserklärung, dass Sie nach Ablauf des E Visumstatus die USA wieder verlassen werden; und die kompletten E Visum Dokumentationsunterlagen. Die detaillierten Instruktionen, wie Sie die Antragsunterlagen zusammenstellen, finden Sie hier: Supporting Documents
  • • Wenn Sie einen Antrag auf Verlängerung Ihres E Visums stellen, benötigen Sie folgende Antragsunterlagen: Die Formulare DS-160 und DS-156E; Ihre Absichtserklärung, dass Sie nach Ablauf des E Visumstatus die USA wieder verlassen werden; einen Brief Ihres Arbeitgebers/der US- Firma mit einer detaillierten Beschreibung der bisherigen und der geplanten Firmenaktivitäten; den Nachweis, dass die Firma nach wir vor operativ ist, wie z.B. eine Kopie der letzten Einkommenssteuererklärung der Firma/ein aktuelles “Profit and Loss Statement” der Firma/ein aktuelles “balance sheet” der Firma/W-2 Formulare der Firmenangestellten und/oder Gehaltslisteninformation (payroll documentation) der Angestellten. Nur wenn es eine Änderung der Firmenbesitzverhältnisse gegeben hat, ist die Dokumentation über die neuen Besitzverhältnisse ebenfalls einzureichen.
  • • Wenn dies Ihr erster E Visumantrag ist und Sie den Antrag als Angestellter einer Firma stellen, welche bereits für den E Visumstatus qualifiziert ist, benötigen Sie folgende Antragsunterlagen: Die Formulare DS-160 und DS-156E; Ihre Absichtserklärung, dass Sie nach Ablauf des E Visumstatus die USA wieder verlassen werden; Ihren detaillierten professionellen Lebenslauf (curriculum vitae/CV) und die Dokumentation Ihrer professionellen Qualifikationen (z.B. Kopien etwaiger akademischer und/oder professioneller Diplome und Arbeitsbestätigungsschreiben ehemaliger Arbeitgeber); ein Schreiben des zukünftigen US- Arbeitgebers mit einer detaillierten Jobbeschreibung; den Nachweis, dass die Firma nach wir vor operativ ist, wie z.B. eine Kopie der letzten Einkommenssteuererklärung der Firma/ein aktuelles “Profit and Loss Statement” der Firma/ein aktuelles “balance sheet” der Firma/W-2 Formulare der Firmenangestellten und/oder Gehaltslisteninformation (payroll documentation) der Angestellten. Nur wenn es eine Änderung der Firmenbesitzverhältnisse gegeben hat, ist die Dokumentation über die neuen Besitzverhältnisse ebenfalls einzureichen.

Die Überprüfung der Antragsunterlagen beginnt, sobald diese vollständig übermittelt worden sind. Die Einreichung von unvollständigen Unterlagen verzögert die Bearbeitung. Sollte nach der Überprüfung festgestellt werden, dass noch weitere Unterlagen fehlen, werden Sie oder Ihr Anwalt per e-mail kontaktiert werden.

Schritt 6

Sie werden eine E-Mail erhalten, sobald Ihr Antrag genehmigt wurde.

Vereinbarung des Interviewtermins: Nach Prüfung Ihrer E Visumantragsunterlagen (die dafür benötigte Zeitspanne hängt immer von der Art des Antrages ab, beträgt aber üblicherweise 2-4 Wochen) erhalten Sie oder Ihr Anwalt per Email eine Verständigung des Visa Service Partners der US-Botschaft, dass Sie einen Interviewtermin online oder durch Anruf unter (0043) (0)720116000, Montag - Freitag, 8:00 - 20:00 Uhr vereinbaren können.

IWichtig: Nach Genehmigung Ihres Antrags, melden Sie sich wieder in Ihr Benutzerprofil an auf www.ustraveldocs.com und wählen Sie “Weiter” aus, um einen Termin zu vereinbaren. (linke Bildschirmseite)

Schritt 7

Kommen Sie zu Ihren Antragstermin ins Konsulat.

Die formale Beurteilung des Antrages beginnt beim persönlichen Interview. Sollte es sich nach dem Interview herausstellen, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie vom Konsul detaillierte Instruktionen, welche Unterlagen noch erforderlich sind und wie diese übermittelt werden müssen.

Supporting Documents

Instructions for Applying for Nonimmigrant E1/E2 Visas

Please assemble your package according to these guidelines. The maximum size of the package is 7MB (approximately 100 pages). Oversized attachments most likely will be rejected by our server. Do not include brochures, photographs or printouts of web pages.

Tab A (Table of Contents)
Tab B (Forms)
  1. Completed DS-160 for all applicants (to include derivatives)
  2. DS-156E for essential employees and managers only; not required for dependents or for an investor him/herself.
Tab C (Applicant Information)
  1. Certificates that demonstrate proof of family relationships and the marital status for each applicant (marriage certificate for spouse and/or birth certificate(s) for minor child/children)
  2. The principal applicant’s résumé or curriculum vitae/CV
  3. A signed statement of intent to depart the U.S. upon termination of status for the principal applicant
Tab D (Cover Letter and additional documents)
  1. The cover letter must describe how the enterprise qualifies for E-1 or E-2 status and must include a description of the beneficiary’s specific skills and qualifications, if not addressed in the resume or CV. The letter must address all the requirements for E-1 or E-2 visa eligibility.
  2. Documentation that supports the applicant’s expertise and underlines his/her essential skills. This may include any relevant diplomas, job training certificates and/or letters from previous employers.
  3. Include the first two pages of U.S. corporate tax returns, showing IRS reported sales for the two years immediately preceding the application and the current year’s profit and loss statement.
  4. Evidence that the enterprise has the present or future capacity to generate more than enough income for a minimal living for the treaty investor and his or her family. (The projected future capacity should be realized within 5 years after business start-up.)
Tab E (Ownership)
  1. Proof of at least 50% treaty country nationality for the principal investor/owner
  2. If the firm has several owners or subsidiaries or if the chain of ownership includes intermediary entities, please include the following (as applicable):
    1. An organization chart with names showing the full ownership structure of the entity
    2. Legal proof of ownership (such as incorporation certificate, shares certificate, excerpt from the trade registration) within a respective chain
    3. Photocopies of only the bio data page of the passports and the percentage of each unit holder of the definitive parent company
  3. If the firm is publicly traded with many shareholders (none of which own more than 50%) include:
    1. A written declaration justly authorized by a corporate official stating all of the stock exchanges on which the firm is traded
    2. A copy of recently issued trading information concerning the nationality of the stock's owners
  4. For an E-1 visa, if the firm is an incorporated entity outside of the US, include a chart of ownership of the enterprise and a certificate of existence/registration from the state/province in which the company is incorporated (in Austria: excerpt from the trade registration/Auszug aus dem Handeslregister)
TAB F (Proof of Investment or Trade)

Treaty Trader and Treaty Investor applicants are encouraged to provide the following documentation:

INVESTMENT (E-2):

Invoices; Cancelled checks and wire transfers, along with matching invoices; Bank statements showing matching debits; Escrow agreement, escrow account statement in the U.S., and escrow receipt (as applicable).

TRADE (E-1):

Sales invoices; Purchase invoices; U.S. Bills of lading, issued by DHS/CBP; Inventory data; Insurance papers documenting commodities imported into the U.S.

No further processing, including appointment scheduling, will occur until we have received definitive proof of investment or trade.