Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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FAQ - COVID19 Tests

  1. Wird das Department of State ab sofort den Nachweis einer COVID-19-Impfung oder eines Tests für Visumantragsteller verlangen?

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Frage 1: Wird das Department of State ab sofort den Nachweis einer COVID-19-Impfung oder eines Tests für Visumantragsteller verlangen?

Zu diesem Zeitpunkt haben wir keine Änderungen der Visumbestimmungen zu verkünden. Informationen über erforderliche Impfungen für Antragsteller von Einwanderungsvisa finden Sie auf dieser Website.

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FAQ - Allgemeine Visa-Informationen

  1. Wie lange muss mein Reisepass gültig sein, damit ich ein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika beantragen kann?
  2. Erfülle ich die Voraussetzungen für das Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program)?
  3. Wie hoch ist die ESTA-Gebühr, und wer muss diese bezahlen?
  4. Was passiert, wenn ich ohne ESTA in die Vereinigten Staaten von Amerika reise?
  5. Ich lebe als Ausländer in der Schweiz. Kann ich in der Schweiz ein Nichteinwanderungsvisum beantragen?
  6. Müssen alle Antragsteller auf ein Nichteinwanderungsvisum ein Interview an der US-Botschaft absolvieren?
  7. Ich habe ein Nichteinwanderungsvisum, das bald abläuft, und möchte es verlängern. Muss ich den gesamten Antragsprozess wiederholen?
  8. Mein Reisepass ist abgelaufen, doch das US-Visum gilt immer noch. Muss ich ein neues Visum beantragen?
  9. Ich habe eine doppelte Staatsbürgerschaft. Welchen Reisepass soll ich verwenden, um in die Vereinigten Staaten zu reisen?
  10. Wie kann ich mein Visum verlängern?
  11. Muss ich meinen Visumsantrag elektronisch einreichen?
  12. Was ist "administrative Bearbeitung?"
  13. Wie kann ich mein Visum lesen und verstehen?
  14. Mein Visum wird während meines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika ablaufen. Ist das ein Problem?
  15. Was passiert, wenn ich in die Vereinigten Staaten einreise?
  16. Ich habe das Formular I-94 bei der Ausreise aus den Vereinigten Staaten von Amerika nicht abgegeben. Was soll ich tun?
  17. Ich habe Fragen zum Ausfüllen des Formulars DS-160 und zum Drucken der Bestätigungsseite. Wo kann ich weitere Informationen erhalten?
  18. Ich habe kein Online-Bankkonto. Kann eine andere Person für mich zahlen?
  19. Ich möchte meine Reise so früh wie möglich im Voraus buchen. Wann kann ich meine Reisetickets buchen?
  20. Ich habe meinen Namen geändert. Ist mein U.S. Visum mit meinem vorherigen Namen noch gültig?
  21. Ich wurde in den USA geboren und habe einen Schweizer / Nicht-US Reisepass und möchte ein US-Visum beantragen.
  22. Ich bin US-amerikanischer Staatsbürger und möchte ein Visum für mein Kind beantragen, welches einen Nicht-US Reisepass hat.
  23. Ich bin ein Doppelstaatsangehöriger von der Schweiz und den USA und möchte ein US-Visum beantragen, da mein US-Pass abgelaufen ist
  24. Ich habe meinen Namen geändert. Ist mein U.S. Visum mit meinem vorherigen Namen noch gültig?
  25. Welche Informationen muss ich über soziale Medien bereitstellen, während ich das DS 160-Formular ausfülle?

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Frage 1: Wie lange muss mein Reisepass gültig sein, damit ich ein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika beantragen kann?

Sie müssen einen gültigen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten nach dem Ende Ihres geplanten Aufenthalts in den Vereinigten Staaten besitzen (ausser bei Ausnahmen durch länderspezifische Abkommen).

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Frage 2: Erfülle ich die Voraussetzungen für das Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program)?

Sie qualifizieren sich für das Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program), wenn Sie ein Staatsangehöriger eines Teilnehmerlandes des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) sind, einen maschinenlesbaren Reisepass besitzen, aus geschäftlichen Gründen oder als Tourist für maximal 90 Tagen in den Vereinigten Staaten von Amerika verbleiben möchten, die sonstigen Voraussetzungen für das Programm erfüllen, und eine Autorisierung über das elektronische Reisegenehmigungssystem (Electronic System for Travel Authorization - ESTA) erhalten haben.

Sie müssen ein Staatsangehöriger eines Teilnehmerlandes am Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) sein. Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis in einem Teilnehmerland am Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) sind nicht zur Nutzung dieses Programms ermächtigt, ausser, Sie besitzen auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Teilnehmerlandes. Bitte besuchen Sie die Internetseite des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program), bevor Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen, um zu überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen dieses Programms erfüllen.

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Frage 3: Wie hoch ist die ESTA-Gebühr, und wer muss diese bezahlen?

Die ESTA-Registrierung ist erforderlich für alle Reisenden in die Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program). Für die ESTA-Registrierung ist eine Gebühr von 14 US-Dollar zu entrichten. Diese Gebühr kann online mit Debitkarte oder einer der folgenden Kreditkarten bezahlt werden: Visa, MasterCard, American Express oder Discover. Diese Gebühr kann auch von Dritten (Reiseveranstalter, Familienmitglieder etc.) bezahlt werden, wenn Sie selbst nicht über eine geeignete Kreditkarte verfügen. Wenn eine ESTA-Registrierung abgelehnt wird, beträgt die Gebühr nur 4 US-Dollar.

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Frage 4: Was passiert, wenn ich ohne ESTA in die Vereinigten Staaten von Amerika reise?

Reisenden unter dem Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program), die keine ESTA-Bestätigung erhalten haben, wird normalerweise der Einstieg in einen Flug in die Vereinigten Staaten von Amerika untersagt. Wenn Sie dennoch an Bord gelangen, sind eine bedeutende Verzögerung und möglicherweise eine Verweigerung der Einreise zu erwarten, wenn Sie an einem amerikanischen Zolleingangshafen (d.h. Ankunftsflughafen) ankommen. Normalerweise kann eine ESTA-Registrierung in nur einigen wenigen Minuten durchgeführt werden, und die Bestätigung wird sofort erhalten und gilt zwei Jahre lang, ausser, der Reisepass des Reisenden läuft innerhalb dieses Zeitraums ab. In solchen Fällen gilt die ESTA-Registrierung bis zum Ablaufdatum des Reisepasses.

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Frage 5: Ich lebe als Ausländer in der Schweiz. Kann ich in Schweiz ein Nichteinwanderungsvisum beantragen?

Normalerweise wird es Antragstellern empfohlen, in dem Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzes einen Visumantrag zu stellen. Alle Personen, die in der Schweiz legal anwesend sind, können dort einen Visumsantrag stellen. Dennoch ist es wichtig, dass Antragsteller bei der Auswahl Ihres Antragsortes nicht nur die Wartezeit für Termine oder die geografische Nähe in Betracht ziehen. Es ist z.B. zu bedenken, an welchem Standort der Antragsteller die engste Bindung nachweisen kann.

Es gibt keine Garantie dafür, dass Ihnen ein Visum gewährt wird, und keine Garantie bezüglich der Bearbeitungszeit. Wenn ein Antrag abgelehnt wird, wird die Antragsgebühr in keinem Fall zurückerstattet.

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Frage 6: Müssen alle Antragsteller auf ein Nichteinwanderungsvisum ein Interview an der US-Botschaft absolvieren?

Ja, in den meisten Fällen. Es gibt bei der Voraussetzung eines persönlichen Interviews nur wenige Ausnahmen. Die folgenden Antragsteller müssen normalerweise nicht persönlich zu einem Interviewtermin erscheinen:

  • Antragsteller auf A-1, A-2 (offizielle Reisende wegen zentralen Regierungsgeschäften), C-2, C-3 (zentrale Regierungsbeamte auf der Durchreise wegen zentralen Regierungsgeschäften) oder G-1, G-2, G-3, G-4 (zentrale Regierungsbeamte, die in Verbindung mit einer internationalen Organisation reisen, oder Angestellte einer internationalen Organisation)
  • Kinder unter 14, deren Eltern über ein gültiges Nichteinwanderungsvisum oder eine ESTA-Genehmigung verfügen.
  • Antragsteller über 79 Jahren können per E-Mail Anträge stellen.
  • Antragsteller unter dem "Interview Waiver Reissuance Program" (Programm zur erneuten Visa-Ausstellung ohne Interview)

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Frage 7: Ich habe ein Nichteinwanderungsvisum, das bald abläuft, und möchte es erneuern. Muss ich den gesamten Antragsprozess wiederholen?

Jeder Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum ist ein separater Prozess. Sie müssen einen normalen Antrag stellen, auch, wenn Sie bereits einmal ein Visum erhalten haben bzw. wenn Ihr aktuelles Nichteinwanderungsvisum noch gültig ist. Sie qualifizieren sich möglicherweise für das Visa Reissuance Program (Programm für erneute Visa-Ausstellung).

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Frage 8: Mein Reisepass ist abgelaufen, doch das US-Visum gilt noch. Muss ich ein neues Visum beantragen?

Nein. Wenn Ihr Visum nach wie vor gültig ist, können Sie mit Ihren beiden Reisepässen (alter und neuer Reisepass) in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen, solange das Visum gültig und unbeschädigt ist, und dem entsprechenden Visum-Typ für Ihren hauptsächlichen Reisezweck entspricht. (Beispiel: Touristenvisum, wenn der Hauptzweck Ihrer Reise der Tourismus ist.) Auch der Name sowie andere personenbezogene Daten müssen in den beiden Reisepässen übereinstimmen. Ihre im neuen Reisepass angegebene Staatsangehörigkeit muss der Staatsangehörigkeit entsprechen, die in dem Reisepass mit Visum aufscheint.

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Frage 9: Ich habe eine doppelte Staatsbürgerschaft. Welchen Reisepass soll ich verwenden, um in die Vereinigten Staaten zu reisen?

Wenn eine Ihrer Staatsangehörigkeiten nicht US-amerikanisch ist, können Sie jede beliebige Staatsangehörigkeit verwenden, um in die Vereinigten Staaten von Amerika zu reisen; Sie müssen die US-Botschaft jedoch durch Ihr Antragsformular darüber informieren. US-Bürger, auch solche, die eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen, müssen für die Ein- und Ausreise in die Vereinigten Staaten von Amerika Ihren US-amerikanischen Reisepass verwenden.

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Frage 10: Wie kann ich mein Visum verlängern?

Die Gültigkeitsdauer eines Visums kann nicht verlängert werden, egal, um welchen Visa-Typ es sich handelt. Sie müssen ein neues Visum beantragen.

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Frage 11: Muss ich meinen Visumsantrag elektronisch einreichen?

Ja. Sie müssen das Formular DS-160 ausfüllen und eine Kopie der DS-160-Bestätigungsseite zu Ihrem Interview an der US-Botschaft mitbringen.

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Frage 12: Was ist "administrative Bearbeitung?"

Bei manchen Anträgen ist eine weitere administrative Bearbeitung erforderlich, die nach Ihrem Interview zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt. Sie werden darüber bei der Antragsstellung informiert. Auf dieser Internetseite des Büros für konsularische Angelegenheiten finden Sie weitere Informationen über die administrative Bearbeitung.

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Frage 13: Wie kann ich mein Visum lesen und verstehen?

Sobald Sie Ihr Visum erhalten, vergewissern Sie sich, dass alle darin enthaltenen persönlichen Informationen korrekt sind. Wenn eine der Informationen auf Ihrem Visum nicht den Angaben in Ihrem Reisepass entspricht oder inkorrekt ist, bitte kontaktieren Sie die Ausstellungsbehörde (d.h. die Botschaft) unverzüglich.

Das Ablaufdatum Ihres Visums ist der letzte Tag, an dem Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen dürfen. Es gibt keinen Hinweis darauf, wie lange Sie sich in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten dürfen. Dieser Zeitraum wird von dem U.S.-Ministerium für Heimatschutz (Department of Homeland Security) am Zolleingangshafen bestimmt. Solange Sie die vom U.S.-Ministerium für Heimatschutz (Department of Homeland Security) festgelegten Bedingungen für Ihren Aufenthalt erfüllen, sollte es keine weiteren Schwierigkeiten geben.

Für nähere Informationen über die korrekte Auslegung Ihres Visums besuchen Sie bitte die Webseite der Abteilung für konsularische Angelegenheiten des US-Aussenministeriums (Department of State).

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Frage 14: Mein Visum wird während meines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika ablaufen. Ist das ein Problem?

Nein. Sie dürfen sich solange in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten, wie es dem Zeitraum entspricht, der von dem U.S.-Ministerium für Heimatschutz (Department of Homeland Security) bei Ihrer Ankunft in den Vereinigten Staaten von Amerika festgelegt wird, und unter den entsprechenden Bedingungen; diese Informationen werden auf ihren Reisepass aufgestempelt. Es ist dabei kein Problem, ob Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika abläuft. Nähere Informationen finden Sie hier.

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Frage 15: Was passiert, wenn ich in die Vereinigten Staaten einreise?

Sie werden von Ihrer Fluglinie ein leeres Zollanmeldungsformular 6059B erhalten. Für eine Familie, die gemeinsam reist, ist nur ein Zollanmeldungsformular erforderlich.

Ein Visum ist keine Garantie für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika, erlaubt ausländischen Staatsangehörigen jedoch die Reise bis zu einem Eingangszollhafen der Vereinigten Staaten von Amerika und das Ansuchen auf die Zulassung der Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika. Die Beamten des U.S.-Ministeriums für Heimatschutz (Department of Homeland Security) bzw. der amerikanischen Zoll- und Grenzschutzbehörde sind berechtigt, einem Reisenden die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika zu gestatten oder zu verweigern, und festzustellen, wie lange sich ein Reisender in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten darf. Nach der Zulassung der Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika wird von einem Beamten der Zoll- und Grenzschutzbehörde festgestellt, wie lange Sie sich dort aufhalten dürfen. In der Vergangenheit erhielten Reisende ein Zulassungsprotokoll (I-94), das diese Informationen enthielt. Mit wenigen Ausnahmen ist dieser Prozess nun automatisiert. Reisende erhalten nun einen Zulassungsstempel der Zoll- und Grenzschutzbehörde in Ihr Reisedokument, dem das Zulassungsdatum, die Zulassungsklasse und das Enddatum Ihres erlaubten Aufenthalts zu entnehmen ist. Erfahren Sie mehr auf der CBP-Internetseite. Wenn ein Reisender eine Kopie des Formulars I-94 für die Ausländerregistrierung, den Einwanderungsstatus oder die Autorisierung einer Anstellung benötigt, kann er diese unter www.cbp.gov/I94 anfordern. Weitere Informationen über diese Zulassung erhalten Sie auf der CBP-Webseite.

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Frage 16: Ich habe mein Formular I-94 bei der Ausreise aus den Vereinigten Staaten von Amerika nicht abgegeben. Was soll ich tun?

In der Vergangenheit erhielten ausländische Reisende bei der Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika von den Beamten der Zoll- und Grenzschutzbehörde das Formular I-94 (An-/Abreiseprotokoll). Mit wenigen Ausnahmen ist dieser Prozess nun automatisiert. Wenn Sie ein Formular I-94 oder I-94W in Papierform erhalten haben, dieses aber bei der Ausreise auf den Vereinigten Staaten von Amerika nicht an die Fluglinie oder CBP zurückgegeben haben, lesen Sie bitte die diesbezüglichen Anweisungen auf der CBP-Webseite. Senden Sie diese Formulare nicht an die US-Botschaft.

Wenn Sie anstatt des Formulars I-94 in Papierform bei der Einreise einen Zulassungsstempel in Ihrem Reisepass erhalten, ist das deswegen der Fall, weil Ihr I-94-Eintrag elektronisch erstellt wurde, und Ihnen keine Kopie in Papierform ausgehändigt wurde. CBP wird Ihre Ausreise aus den Vereinigten Staaten von Amerika in diesem Fall elektronisch registrieren. Erfahren Sie mehr auf der CBP-Internetseite.

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Frage 17: Ich habe Fragen zum Ausfüllen des Formulars DS-160 und zum Drucken der Bestätigungsseite. Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Unser Callcenter ist leider nicht in der Lage, Ihnen bei dem Ausfüllen dieses Formulars behilflich zu sein. Für Fragen zum Ausfüllen des Formulars DS-160 siehe folgende Internetseite.

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Frage 18: Ich habe kein Online-Bankkonto. Kann eine andere Person für mich zahlen?

Wenn Sie kein Online-Bankkonto haben, können Sie ein beliebiges anders Online-Bankkonto verwenden (z.B. von Verwandten oder Freunden).

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Frage 19: Ich möchte meine Reise so früh wie möglich im Voraus buchen. Wann kann ich meine Reisetickets buchen?

Antragstellern wird dringend empfohlen ihre Reise erst zu buchen, nachdem sie ihren Reisepass mit neuem Visum erhalten haben. Um unangenehme Umstände zu vermeiden, dass sie nicht mehr Reisen können, weil das Visum abgelehnt wurde oder den teuren Prozess der Flugumbuchung bezahlen müssen, warten sie bis ihr Visum zugestellt wurde.Falls Sie Ihren Namen durch Eheschliessung, Scheidung, oder gerichtlich geändert haben, müssen Sie einen neuen Pass beantragen. Sobald Sie einen neuen Pass erhalten haben, empfiehlt das U.S Department of State, dass Sie ein neues US Visum beantragen, um die Ein- und Ausreise in die Vereinigten Staaten zu vereinfachen.

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Frage 20: Ich habe meinen Namen geändert. Ist mein U.S Visum mit meinem vorherigen Namen noch gültig?

 

.Falls Sie Ihren Namen durch Eheschliessung, Scheidung, oder gerichtlich geändert haben, müssen Sie einen neuen Pass beantragen. Sobald Sie einen neuen Pass erhalten haben, empfiehlt das U.S Department of State, dass Sie ein neues US Visum beantragen, um die Ein- und Ausreise in die Vereinigten Staaten zu vereinfachen.

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Frage 21: Ich wurde in den USA geboren und habe einen Schweizer / Nicht-US Reisepass und möchte ein US-Visum beantragen.

 

Mit wenigen Ausnahmen erwirbt eine in den USA geborene Person US-amerikanische gebürtige Staatsbürgerschaft. Eine staatlich ausgestellte Geburtsurkunde dient als Nachweis der Staatsbürgerschaft. Bitte überprüfen Sie die Passport Services Website auf der Website der US-Botschaft oder E-Mail an die American Services Section unter BernACS@state.gov für weitere Informationen.

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Frage 22: Ich bin US-amerikanischer Staatsbürger und möchte ein Visum für mein Kind beantragen, welches einen Nicht-US Reisepass hat.

 

Ihr Kind, das in einem anderen Bundesland als den Vereinigten Staaten geboren ist, hat möglicherweise einen Anspruch auf die US-amerikanische Staatsbürgerschaft, wenn einer der beiden Elternteil US-amerikanischer Staatsbürger ist. Erfahren sie mehr zur Geburt von US-Bürgern im Ausland auf folgender Website oder senden Sie eine E-Mail an die American Services Section unter BernACS@state.gov für weitere Informationen.

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Frage 23: Ich bin ein Doppelstaatsangehöriger von der Schweiz und den USA und möchte ein US-Visum beantragen, da mein US-Pass abgelaufen ist

 

Alle US-Bürger, auch Doppelstaatsangehörige, sind nach US-Recht dazu verpflichtet mit seinem US-Pass die Vereinigten Staaten zu betreten und zu verlassen. Wenn eine Person US-amerikanischer Staatsbürger ist, hat sie keinen Anspruch auf eine Visa.

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Frage 24: Ich habe meinen Namen geändert. Ist mein U.S. Visum mit meinem vorherigen Namen noch gültig?

Wenn Ihr Namen sich rechtlich durch Eheschließung, Scheidung, oder eine gerichtliche Namensänderung geändert hat, müssen Sie einen neunen Pass beantragen. Sobald Sie einen neuen Pass erhalten haben, empfiehlt das Außenministerium, dass Sie ein neues U.S. Visum beantragen, um einfacher zu und von den Vereinigten Staaten zu reisen.

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Frage 25: Welche Informationen muss ich über soziale Medien bereitstellen, während ich das DS 160-Formular ausfülle?

Am 31. Mai 2019 aktualisierte das US-Außenministerium seine Visaantragsformulare für Zuwanderer und Nicht-Zuwanderer, um zusätzliche Informationen, einschließlich Social-Media-Identifikatoren, von den meisten US-Visumantragstellern weltweit anzufordern. Für mehr Details klicken Sie bitte hier.

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FAQ - Visa-Ablehnung

  1. Was ist Abschnitt 214(b)?
  2. Wie kann ein Antragsteller eine "enge Bindung" nachweisen?
  3. Ist eine Ablehnung unter Abschnitt 214 (b) dauerhaft gültig?
  4. Wer kann einen Konsularbeamten dazu überreden, eine Entscheidung rückgängig zu machen?

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind eine offene Gesellschaft. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern sind die meisten Besucher nicht zu internen Kontrollen verpflichtet, z.B. Registrierung mit den lokalen Behörden. Unser Einwanderungsrecht verpflichtet die Konsularbeamten dazu, jeden Antragsteller als potentiellen Einwanderer zu sehen, solange, bis das Gegenteil nachgewiesen wird. Um das Privileg der freien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika geniessen zu können, obliegt es Ihnen, nachzuweisen, dass Sie wieder in das Ausland zurückkehren werden, bevor Ihnen ein Besucher- oder Studentenvisum ausgestellt wird.

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Frage 1: Was ist Abschnitt 214(b)?

Abschnitt 214(b) ist ein Bestandteil des Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsgesetzes (Immigration and Nationality Act - INA). Dieser Abschnitt besagt:

(b) Jeder Ausländer (ausser Nichteinwanderer gemäss (L) oder (V) von Abschnitt 101(a)(15), und Abschnitt 101(a)(15)(H)(i) ausser Klausel (b1) dieses Abschnitts) wird als Einwanderer gesehen, solange, bis er zur Zufriedenheit des Konsularbeamten zum Zeitpunkt der Antragsstellung nachweist, dass er laut Abschnitt 101(a)(15) berechtigt ist, einen Nichteinwanderungsstatus zu erhalten. Ein Ausländer, der ein Beamter oder Angestellter eines ausländischen Regierung oder einer internationalen Organisation ist, welche Privilegien, Ausnahmestellungen oder Immunitäten unter dem Gesetz der Vereinigten Staaten über die Immunität internationaler Organisationen (International Organizations Immunities Act) geniesst, oder ein Ausländer, welcher ein Assistent, Diener, Angestellter oder ein unmittelbares Familienmitglied eines solchen Ausländers ist, ist nicht zur Antragsstellung auf ein Einwanderungsvisum oder zur Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika als Einwanderer berechtigt, ausser, er unterzeichnet eine schriftliche Verzichtserklärung gemäss Abschnitt 247(b).

Unsere Konsularbeamten haben eine sehr schwierige Arbeit. Sie müssen in kurzer Zeit feststellen, ob eine Person für ein vorübergehendes Visum in Frage kommt, oder nicht. In den meisten Fällen wird die Entscheidung nach einem kurzen Interview und der Untersuchung der Bindungen im Land des Wohnsitzes getroffen. Um für ein Besucher- oder Studentenvisum in Frage zu kommen, muss ein Antragsteller die Voraussetzungen unter Abschnitt 101(a)(15)(B) bzw. (F) des Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsgesetzes erfüllen. Ansonsten wird das Visum gemäss INA 214(b) verweigert. Der häufigste Grund für eine solche Ablehnung betrifft die Voraussetzung, dass ein potentieller Besucher oder Student einen Wohnsitz im Ausland haben muss, den er nicht zurückzulassen beabsichtigt. Alle Antragsteller müssen einen Nachweis erbringen, dass ein solcher Wohnsitz besteht und dass es eine "enge Bindung" gibt, aufgrund derer Sie die Vereinigten Staaten von Amerika nach Ende Ihres vorübergehenden Aufenthalts wieder zu verlassen beabsichtigen. Von Gesetzes wegen obliegt diese Beweislast dabei dem Antragsteller.

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Frage 2: Wie kann ein Antragsteller eine "enge Bindung" nachweisen?

"Bindungen" sind verschiedene Aspekte Ihres Lebens, durch die Sie an das Land Ihres Wohnsitzes gebunden sind. Diese können je nach Land, Wohnort und Person unterschiedlich sein. Beispiele dafür sind:

  • Ihre Beschäftigung;
  • Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung; und/oder
  • Ihre Beziehungen zu Ihrer Familie und Ihren Freunden.

Bei Visa-Interviews bewerten die Konsularbeamten jeden Antrag individuell und berücksichtigen die Umstände, Reisepläne, finanziellen Ressourcen sowie Bindungen ausserhalb der Vereinigten Staaten des Antragstellers, welche eine Rückkehr des Antragstellers nach seinem vorübergehenden Aufenthalt garantieren.

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Frage 3: Ist eine Ablehnung unter Abschnitt 214 (b) dauerhaft gültig?

Nein. Eine Ablehnung oder Nicht-Konformität gemäss Abschnitt 214(b) gilt nur für einen spezifischen Antrag. Die Konsularabteilung kann keine weiteren Massnahmen treffen, wenn ein Antrag abgeschlossen ist. Gegen solche Entscheidungen kann kein Einspruch erhoben werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass zusätzliche Informationen vorliegen, die bezüglich der Visa-Entscheidung berücksichtigt werden sollten, oder es seit Ihrem letzten Antrag zu einer deutlichen Änderung Ihrer Umstände gekommen ist, können Sie einen erneuten Visumsantrag stellen. Dazu müssen Sie ein neues Antragsformular ausfüllen, die Antragsgebühr erneut bezahlen, und einen neuen Interviewtermin vereinbaren. Lesen Sie sich die Internetseite der US-Botschaft sorgfältig durch; dort finden Sie alle erforderlichen Informationen bezüglich einer erneuten Antragstellung.

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Frage 4: Wer kann einen Konsularbeamten dazu überreden, eine Entscheidung rückgängig zu machen?

Laut dem Zuwanderungsgesetz obliegt die Verantwortung für die Ausstellung oder Verweigerung von Visa den Konsularbeamten in den jeweiligen Ländern. Sie haben bei allen Visumsanträgen das letzte Wort. Lauf dem entsprechenden Gesetz ist das US-Aussenministerium (Department of State) berechtigt, Konsularentscheidungen zu untersuchen; diese Berechtigung beschränkt sich allerdings auf die Auslegung des Gesetzes, und nicht die Bestimmung der Fakten. Bei Ablehnungen von Visumsanträgen basiert die wichtigste Frage, nämlich jene, ob ein Antragsteller über den erforderlichen Wohnsitz im Ausland verfügt, auf reinen Fakten. Deshalb obliegt es einzig und allein den Konsularbeamten unseres Auslandsdienstes, diese Frage zu klären. Ein Antragsteller kann nur durch das Vorlegen neuer, überzeugender Nachweise, die das Vorhandensein einer engen Bindung im eigenen Land bestätigen, eine Änderung des Urteils bewirken.

Für nähere Informationen über Visa-Ablehnungen aus anderen Gründen als Abschnitt 214(b), besuchen Sie bitte die Webseite der Abteilung für konsularische Angelegenheiten des US-Aussenministeriums (Department of State) hier.

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FAQ - Geschäfts-/Touristenvisa

  1. Wie lange darf ich mich mit einem Geschäfts- oder Touristenvisum in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten?
  2. Mein Besuchervisum (B-1/B-2) läuft nach meiner geplanten Ankunft in den Vereinigten Staaten ab. Muss ich vor der Abreise ein neues Visum beantragen?
  3. Mein US-Visum läuft in den nächsten 6 Monaten ab. Kann ich erst nach dem Ablaufdatum auf ein neues Visum ansuchen, oder kann ich dies bereits vorher tun?
  4. Mein US-Visum wurde ausgestellt, als ich eine andere Beschäftigung ausübte. Ich habe jetzt eine neue Beschäftigung, und mein Arbeitgeber möchte, dass ich im nächsten Monat an einer Konferenz in den Vereinigten Staaten von Amerika teilnehme. Kann ich das gleiche Visum verwenden oder muss ich einen neuen Antrag stellen?
  5. Mein Kind studiert in den Vereinigten Staaten von Amerika. Kann ich dorthin reisen, um mit meinem Kind zusammenzuleben?

Frage 1: Wie lange darf ich mich mit einem Geschäfts- oder Touristenvisum in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten?

Ein Nichteinwanderungsvisum für die Vereinigten Staaten von Amerika erlaubt es Ihnen, bis zu einem Zolleingangshafen (See- oder Flughafen) in den Vereinigten Staaten von Amerika zu reisen. Wenn Sie dort ankommen, wird von dem Beamten der amerikanischen Zoll- und Grenzschutzbehörde, der Ihre Einreise bearbeitet, festgestellt, wie lange Sie sich maximal in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten dürfen. Sie sind berechtigt, während des gesamten Gültigkeitszeitraums und bis zum letzten Tag der Gültigkeit Ihres Visums zu einem Zolleingangshafen zu reisen. Der Gültigkeitszeitraum Ihres Visums bestimmt nicht die maximale Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Staaten von Amerika; diese wird ausschliesslich von einem Beamten der Zoll- und Grenzschutzbehörde bei Ihrer Ankunft in den Vereinigten Staaten von Amerika festgestellt.

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Frage 2: Mein Besuchervisum (B-1/B-2) läuft nach meiner geplanten Ankunft in den Vereinigten Staaten ab. Muss ich vor der Abreise ein neues Visum beantragen?

Sie können bis zum letzten gültigen Datum, das auf Ihrem Visum angegeben ist, in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen. Bei der Einreise wird die maximale Dauer Ihres Aufenthalts von einem Beamten der amerikanischen Zoll- und Grenzschutzbehörde festgestellt. Es ist kein Problem, dass Ihr Visum abläuft, während Sie sich in den Vereinigten Staaten von Amerika befinden; Sie müssen aber sicherstellen, dass Sie nicht länger verbleiben, als dies Ihnen von der Zoll- und Grenzschutzbehörde gestattet wird.

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Frage 3: Mein US-Visum läuft in den nächsten 6 Monaten ab. Kann ich erst nach dem Ablaufdatum auf ein neues Visum ansuchen, oder kann ich dies bereits vorher tun?

Sie müssen nicht warten, bis ihre aktuelles Visum abläuft. Sie können auch während des Gültigkeitszeitraums Ihres aktuellen Visums ein neues Visum beantragen.

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Frage 4: Mein aktuelles US-Visum wurde ausgestellt, als ich noch eine andere Beschäftigung ausübte. Ich habe jetzt eine neue Beschäftigung, und mein Arbeitgeber möchte, dass ich im nächsten Monat an einer Konferenz in den Vereinigten Staaten von Amerika teilnehme. Kann ich das gleiche Visum verwenden oder muss ich einen neuen Antrag stellen?

Sie können mit dem gleichen Visum in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen, solange dieses für geschäftliche Zwecke oder Tourismus gilt.

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Frage 5: Mein Kind studiert in den Vereinigten Staaten von Amerika. Kann ich dorthin reisen, um mit meinem Kind zusammenzuleben?

Sie können zwar mit Ihrem eigenen B-1/B-2-Visum (oder unter dem Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program), soweit Sie die Voraussetzungen erfüllen) in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen, um Ihr Kind zu besuchen, aber nicht mit Ihrem Kind zusammen leben, ausser, Sie verfügen über ein eigenes Einwanderungs-, Arbeits-, oder Studentenvisum.

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FAQ - Arbeitsvisa

  1. Was ist eine Petition?
  2. Kann ich ein Visum erhalten, um Gelegenheitsarbeit zu machen?
  3. Gibt es eine Altersgrenze für Anträge auf temporäre Arbeitsvisa?
  4. Kann ein in den Vereinigten Staaten von Amerika lebender Verwandter mich für ein Arbeitsvisum finanziell unterstützen?
  5. Wann kann ich in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen?
  6. Wer bezahlt die Gebühr für Betrugsbekämpfung und -aufdeckung und wann wird diese fällig?

Frage 1: Was ist eine Petition?

Bevor Sie ein Nichteinwanderungsvisum für Beschäftigte beantragen können, müssen Sie über ein von USCIS genehmigtes Formular I-129, Antrag auf Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisums für Beschäftigte, verfügen. Diese Petition muss von Ihrem potentiellen Arbeitgeber frühestens 6 Monate vor dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses eingereicht werden. Diese Petition sollte von Ihrem Arbeitgeber innerhalb dieser 6-Monate-Frist so bald wie möglich eingereicht werden, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung zu erlauben. Nach der Genehmigung dieser Petition erhält Ihr Arbeitgeber das Formular I-797 ("Notice of Action"). Für nähere Informationen, besuchen Sie die USCIS-Webseite für Zeitarbeiter.

Hinweis: Um die Genehmigung Ihrer Petition zu überprüfen, benötigt die US-Botschaft Ihre I-129-Belegnummer sowie das genehmigte Formular I-797. Bitte bringen Sie diese beiden Dokumente zu Ihrem Interview mit.

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Frage 2: Kann ich ein Visum erhalten, um Gelegenheitsarbeit zu machen?

Nein. Es gibt kein Visum für Gelegenheitsarbeit. Alle Antragsteller, die beabsichtigen, in den Vereinigten Staaten von Amerika zu arbeiten, müssen vor Ihrem Interviewtermin über eine genehmigte Petition verfügen.

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Frage 3: Gibt es eine Altersgrenze für Anträge auf temporäre Arbeitsvisa?

Nein.

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Frage 4: Kann ein in den Vereinigten Staaten von Amerika lebender Verwandter mich für ein Arbeitsvisum finanziell unterstützen?

Nein. Nur ihr Arbeitgeber kann Sie finanziell unterstützen.

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Frage 5: Wann kann ich in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen?

Sie dürfen frühestens 10 Tage vor dem Beginn Ihres Beschäftigungsverhältnisses, der im Formular I-797 oder in Ihrem Stellenangebot vermerkt ist, in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen.

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Frage 6: Wer bezahlt die Gebühr für Betrugsbekämpfung und -aufdeckung und wann wird diese fällig?

Ein Antragsteller auf ein L-1-Visum, der im Rahmen einer Pauschalpetition reisen möchte, muss zunächst die Gebühr für Betrugsbekämpfung und -aufdeckung bezahlen. Bei individuellen L, H-1B und H-2B-Petitionen bezahlt der US-Antragsteller die Gebühr für Betrugsbekämpfung und -aufdeckung an USCIS, wenn die Petition eingereicht wird.

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FAQ - Studentenvisum

  1. Was ist ein I-20 und wie kann ich es bekommen?
  2. Wie früh muss ich mein Studentenvisum beantragen?
  3. Ich habe mein Visum bereits erhalten. Wann soll ich meine Reise antreten?
  4. Kann ein Inhaber eines Besuchervisums seinen Status auf "Student" ändern, während sich dieser in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhält, wenn er an einem Bildungsinstitut zugelassen wird und ein Formular I-20 bekommt?
  5. Was passiert, wenn ich ein I-20 für ein anderes Bildungsinstitut erhalte?
  6. Ich arbeite als H-1B und bin nun an einer Universität als F-1 zugelassen worden. Muss ich in mein Land zurückkehren, bevor ich ein Studentenvisum beantragen kann?
  7. Kann ein F-1-Student in den Vereinigten Staaten von Amerika arbeiten?
  8. Was ist das SEVIS-System, und inwiefern betrifft es mich?

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Frage 1: Was ist ein I-20 und wie kann ich es bekommen?

Das Formular I-20 ist ein offizielles Formular der US-Regierung, das von einer zertifizierten Bildungsanstalt ausgestellt wird. Ein potentieller Nichteinwanderungs-Student muss über dieses Formular verfügen, um ein F-1- oder M-1-Visum erhalten zu können. Das Formular I-20 dient als Nachweis über die Zulassung und enthält alle erforderlichen Informationen für die Zahlung der SEVIS I-901-Gebühr, sowie für die Beantragung eines Visums oder die Änderung eines Visa-Status, und die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika. Das Formular I-20 enthält die SEVIS-Identifikationskennzahl des Studenten; diese beginnt mit dem Buchstaben "N", gefolgt von neun Ziffern, und ist oben rechts direkt über dem Strichcode vermerkt.

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Frage 2: Wie früh muss ich mein Studentenvisum beantragen?

Es wird empfohlen, dass Sie den Antrag auf ein Nichteinwanderungs-Studentenvisum sofort stellen, sobald Sie das Formular I-20 erhalten. Sie können den Antrag jederzeit einreichen, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Interviewtermin so früh wie möglich erhalten. Allerdings kann ein Studentenvisum frühestens 365 Tage vor dem auf dem Formular I-20 angegebenen Startdatum ausgestellt werden.

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Frage 3: Ich habe mein Visum bereits erhalten. Wann soll ich meine Reise antreten?

Bei Ihrer ersten Einreise dürfen Sie frühestens 30 Tage vor dem auf dem Formular I-20 vermerkten Kursbeginn in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, egal, wann Ihr Visum ausgestellt wurde.

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Frage 4: Kann ein Inhaber eines Besuchervisums seinen Status auf "Student" ändern, während sich dieser in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhält, wenn er an einem Bildungsinstitut zugelassen wird und ein Formular I-20 bekommt?

Ja. Im Allgemeinen können Sie auf eine Änderung Ihres Nichteinwanderungs-Status ansuchen, wenn Sie mit einem Nichteinwanderungsvisum legal in die Vereinigten Staaten von Amerika eingereist sind, dieses nach wie vor gültig ist, Sie die Voraussetzungen für Ihren Status nicht verletzt haben und auch keine sonstigen Aktionen getroffen haben, die zu einer Unzulässigkeit führen würden. Für nähere Details, besuchen Sie bitte die USCIS-Webseite.

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Frage 5: Was passiert, wenn ich ein I-20 für ein anderes Bildungsinstitut erhalte?

Wenn Sie nach Ihrer Terminvereinbarung ein I-20-Formular erhalten, können Sie den Konsularbeamten bei Ihrem Interview darüber in Kenntnis setzen.

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Frage 6: Ich arbeite als H-1B und bin nun an einer Universität als F-1 zugelassen worden. Muss ich in mein Land zurückkehren, bevor ich ein Studentenvisum beantragen kann?

Nein. Solange Sie sich in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten, müssen Sie kein neues Visum beantragen, da dieses nur für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika gilt. Erkundigen Sie sich bei USCIS, um nähere Informationen darüber zu erhalten, ob Sie Ihren Status ändern müssen. Wenn Sie das Land verlassen, müssen Sie allerdings ein Studentenvisum beantragen, um erneut einreisen zu dürfen.

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Frage 7: Kann ein F-1-Student in den Vereinigten Staaten von Amerika arbeiten?

Vollzeitstudenten mit F-Visa dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche an der Universität tätig sein. Nach dem ersten Jahr mit dem Status "Student" darf ein Antragsteller ausserhalb der Universität arbeiten, wenn dies von USCIS genehmigt wird. Bitte kontaktieren Sie Ihren Studienberater für nähere Informationen.

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Frage 8 Was ist das SEVIS-System, und inwiefern betrifft es mich?

Das Informationssystem für Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen (SEVIS) sieht vor, dass Bildungsinstitute und Austauschprogramme den Status aller neuen Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen sowie jener Personen, die mit Ihren Studien fortfahren, bestätigen müssen. Antragsteller auf ein Studentenvisum müssen die SEVIS-Gebühr bezahlen, bevor Ihnen ein Visum ausgestellt werden kann.Auf der SEVIS-Webseite finden Sie nähere Details.

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FAQ - Visa für Teilnehmer an Austauschprogrammen

  1. Ich habe mein Visum bereits erhalten. Wann soll ich meine Reise antreten?
  2. Was ist das SEVIS-System, und inwiefern betrifft es mich?
  3. Was ist die "Zweijahresregel"?
  4. Kann man die Zweijahresregel umgehen?

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Frage 1: Ich habe mein Visum bereits erhalten. Wann soll ich meine Reise antreten?

Teilnehmer an Austauschprogrammen dürfen frühestens 30 Tage vor dem auf dem Formular DS-2019 vermerkten Kursbeginn in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, egal, wann Ihr Visum ausgestellt wurde.

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Frage 2: Was ist das SEVIS-System, und inwiefern betrifft es mich?

Das Informationssystem für Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen (SEVIS) sieht vor, dass Bildungsinstitute und Austauschprogramme den Status aller neuen Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen sowie jener Personen, die mit Ihren Studien fortfahren, bestätigen müssen. Teilnehmer an Austauschprogrammen, die ein Visum beantragen, müssen die SEVIS-Gebühr bezahlen, bevor Ihnen ein Visum ausgestellt werden kann. Auf der SEVIS-Webseite finden Sie nähere Details.

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Frage 3: Was ist die "Zweijahresregel"?

"Zweijahresregel" ist der gängige Begriff, der für jenen Abschnitt des US-Einwanderungsgesetzes verwendet wird, demzufolge viele Teilnehmer an Austauschprogrammen nach Beendigung Ihres Studienaufenthalts in Ihr Heimatland zurückkehren und mindestens zwei Jahre lang dort wohnhaft sein müssen, bis Sie mit bestimmten Visa-Typen, in speziellen H-1, L-1, K-1 sowie Einwanderungsvisa in die Vereinigten Staaten von Amerika zurückkehren dürfen. Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der Ausstellung Ihres J-1-Visums nur ein vorläufiges Urteil über Ihr DS-2019 getroffen wird. Die endgültige Entscheidung wird erst später getroffen, wenn Sie ein H-1, L-1, K-1 oder Einwanderungsvisum zu beantragen beabsichtigen.

Inhaber von J-1-Visa, für welche die Zweijahresregel nicht gilt, dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika verbleiben und eine Änderung bzw. Anpassung Ihres Status auf einen Nichteinwanderungs-Status (z.B. von J-1 zu H-1) oder eine Daueraufenthaltserlaubnis (Green Card) beantragen, ohne zuerst zwei Jahre lang in ihrem Heimatland gewohnt zu haben oder eine entsprechende Ausnahmeregelung erhalten zu haben. Ob die Zweijahresregel auf Ihren Fall anwendbar ist, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab, inkl. Ihrer Finanzierungsquelle und der "Skills List" Ihres Landes. Die Dauer Ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika ist dabei nicht ausschlaggebend.

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Frage 4: Kann man die Zweijahresregel umgehen?

Das ist möglich. Ausnahmen von der Zweijahresregel können ausschliesslich von der Visa-Stelle des Aussenministeriums (Department of State) genehmigt werden. Die Visa-Stelle hat die endgültige Entscheidungsbefugnis darüber, ob Sie dieser Regel unterliegen, unabhängig von den Angaben in Ihrem Reisepass. Wenn Sie der Zweijahresregel unterliegen, ist es möglich, auf eine Ausnahmeregelung anzusuchen. Auch, wenn Sie der Zweijahresregel unterliegen, können Sie möglicherweise ein Touristenvisum oder ein anderes Nichteinwanderungsvisum erhalten, mit Ausnahme der oben angegebenen Typen.

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FAQ - Transitvisum oder Visum für Schiffsbesatzung


 

Frage 1: Ich habe vor, einen Tag in den Vereinigten Staaten von Amerika Halt zu machen, und am Folgetag einen Flug in ein anderes Land zu nehmen. Benötige ich ein Visum vom Typ C-1 oder B-1/B-2?

Wenn Sie Zwischenlandungsprivilegien für andere Zwecke als den Transit durch die Vereinigten Staaten von Amerika benötigen, z.B. zum Besuch bei Freunden oder für Tourismus, müssen Sie die Voraussetzungen für den entsprechenden Visa-Typ erfüllen und ein geeignetes Visum beantragen, z.B. B2.

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FAQ - Visa für religiöse Arbeiter

 

Frage 1: Ich möchte ein Visum für religiöse Arbeiter beantragen, aber mein Ansuchen wurde noch nicht genehmigt. Ich bin bereits in der Vergangenheit mit einem R-1-Visum in die Vereinigten Staaten von Amerika eingereist, und habe damals keine Petition benötigt. Kann ich ohne die Petition ein R-1-Visum beantragen, da ich bereits einmal ein R-1-Visum erhalten habe?

Seit 28. November 2008 ist die genehmigte Petition eine Grundvoraussetzung. Alle Antragsteller auf R-1-Nichteinwanderungsvisa müssen über eine von der Amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) genehmigte Petition verfügen. Für nähere Informationen, besuchen Sie bitte die USCIC-Webseite.

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FAQ - Nachverfolgung meines Reisepasses

  1. Warum nur ein Reisepass pro Briefumschlag? Warum keine Familienermässigung?
  2. Wie bekomme ich meinen Reisepass nach dem Interview zurück?
  3. Was geschieht mit meinem Pass, wenn ich nicht zuhause bin, wenn der Bote vorbei kommt?
  4. Muss mein Reisepass an meine Wohnsitzadresse geschickt werden?
  5. Kann eine andere Person meinen Reisepass entgegennehmen?
  6. Muss ich für Botendienste eine Gebühr entrichten?

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Frage 1: Warum nur ein Reisepass pro Briefumschlag? Warum keine Familienermäßigung?

Aufgrund der Sicherheitsregeln des Botendienstes ist eine separate Verfolgung jedes einzelnen Reisepasses vorgeschrieben.

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Frage 2: Wie bekomme ich meinen Reisepass nach dem Interview zurück?

Sie erhalten Ihren Reisepass an jener Zustelladresse zurück, die Sie bei der Vereinbarung Ihres Interviews angegeben haben. Sie können diese Adresse bis 11:59 Uhr am Tag Ihres Interviews ändern. 

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Frage 3: Was geschieht mit meinem Pass, wenn ich nicht zuhause bin, wenn der Bote vorbei kommt?

Die Post hinterlässt eine Benachrichtigung an Ihrer Adresse. Bitte beachten Sie, dass Ihr Pass nach 10 Tagen an die US Botschaft in Bern zurückgesandt wird.

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Frage 4: Muss mein Reisepass an meine Wohnsitzadresse geschickt werden?

Nein. Sie können sich dafür entscheiden, Ihren Pass und Ihr Visum gegen eine Gebühr an einen anderen Heimat- / Geschäftsstandort in der Schweiz oder Liechtenstein per Kurierdienst (Premium Home Delivery) liefern lassen oder kostenlos bei  (Abholung) abzuholen. Reisepässe werden mit der Schweizerischen Post an Ihre Privat- oder Geschäftsadresse zugestellt.  Bei dieser Lieferoption wird Ihr Reisepass an die in Ihrem Profil angegebene Lieferadresse zurückgeschickt. 

Wenn Sie keine Adresse in der Schweiz oder Liechtenstein haben, steht Ihnen nur die Abhol-Option an einem von Ihnen vorbestimmten Postschalter zur Verfügung. 

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Frage 5: Kann eine andere Person meinen Reisepass entgegennehmen?

Bei der Premiumzustellung wird der Pass nur gegen Unterschrift von der als Empfänger genannten Person geliefert. Mit der Abholoption müssen Sie einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen (Reisepass, Führerschein, Ausweis). Wenn jemand anderes den Pass in Ihrem Namen abholt, muss er die Paketnummer und einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) vorlegen.

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Frage 6: Muss ich für Botendienste eine Gebühr entrichten?

Mit der Premium-Zustellungsoption wird Ihr Pass an die in Ihrem Profil angegebene Zustelladresse zurückgeschickt. Für diesen Service ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von CHF 13 (inkl. MwSt.) zu entrichten. Diese Prämiengebühr wird zum Zeitpunkt der Planung des Visuminterviews gezahlt.

Die Abholmöglichkeit ist kostenlos

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FAQ - Visa-Dokumentenpakete und das modernisierte Einwanderungsvisum (MIV)

  1. Ich hatte kürzlich mein Interview für ein Einwanderungsvisum bei der Botschaft/Konsulat und erhielt meinen Reisepass und Visum. Allerdings habe ich kein Paket von Dokumenten in einem versiegelten Umschlag erhalten, um diesen mit in das Flugzeug in die Vereinigten Staaten zu nehmen. Mein Anwalt / Antragsteller / Freund sagen, dass ich ohne nicht fliegen kann. Was sollte ich tun?
  2. Ich kann mich nicht daran erinnern, ob ich meine bürgerlichen und finanziellen Unterlagen elektronisch oder per eMail übermittelt habe. Gibt es einen anderen Weg festzustellen, ob mein Visum im Sinne des papierlosen Prozesses genehmigt wurde?
  3. Ich kenne andere Personen, die Einwanderungsvisa erhielten und diese mussten Unterlagen in einem versiegelten Umschlag am US Ankunftshafen im Handgepäck mitführen. Warum ist deren Prozess anders für sie?

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Frage 1: Ich hatte kürzlich mein Interview für ein Einwanderungsvisum bei der Botschaft/Konsulat und erhielt meinen Reisepass und Visum. Allerdings habe ich kein Paket von Dokumenten in einem versiegelten Umschlag erhalten, um diesen mit in das Flugzeug in die Vereinigten Staaten zu nehmen. Mein Anwalt / Antragsteller / Freund sagen, dass ich ohne nicht fliegen kann. Was sollte ich tun?

Das Außenministerium hat begonnen einige Einwanderungsvisa-Anträge auf elektronischem Wege zu bearbeiten. Wenn entweder das nationale Visa Center oder die Botschaft/Konsulat, welches Ihr Visainterview geführt hat, von Ihnen die elektronische Übermittlung ihrer bürgerlichen und finanziellen unterstützenden Dokumente via dem CEAC Portal benötigte, dann wurde ihr Visum unter dem neuen elektronischen Prozess bewilligt. Sofern die Botschaft/Konsulat, welches Sie interviewt und ihr Visum ausgestellt hat, sie NICHT spezifisch darüber informiert hat, dass sie Dokumente in einem versiegelten Umschlag im Handgepäck bei sich führen müssen, um es beim US Ankunftshafen vorzulegen. Dann seien sie versichert, dass ihre Dokumente auf dem elektronischen Wege vom Heimatschutzministerium (DHS/CBP) an die Einwanderungsbehörde übermittelt wurden. Wenn sie bei der Einwanderungskontrolle beim Ankunftshafen ankommen, wird der CBP Officer Zugriff auf alle notwendigen Informationen haben, die der Prozess der Ankunft in den Vereinigten Staaten erfordert. Dieser neue elektronische Prozess modernisiert den Einwanderungsvisa-Prozess und Einreise in die Vereinigten Staaten.

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Frage 2: Ich kann mich nicht daran erinnern, ob ich meine bürgerlichen und finanziellen Unterlagen elektronisch oder per eMail übermittelt habe. Gibt es einen anderen Weg festzustellen, ob mein Visum im Sinne des papierlosen Prozesses genehmigt wurde?

Ja. Schauen sie auf Ihr Visum. Wenn sie kein Dokumentenpaket benötigen, hat ihr Visum eine Anmerkung in der unteren rechten Ecke ihres Bildes, das besagt „IV Docs in CCD“.

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Frage 3: Ich kenne andere Personen, die Einwanderungsvisa erhielten und diese mussten Unterlagen in einem versiegelten Umschlag am US Ankunftshafen im Handgepäck mitführen. Warum ist deren Prozess anders für sie?

Der elektronische Prozess einiger Einwanderungsvisa-Anträge begann 2018. Um alle unterschiedlichen Arten von Einwanderungsvisa in einen elektronischen Prozess umzuwandeln, wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Bis der Prozess abgeschlossen ist, müssen einige Visainhaber ihr Dokumentenpaket nach wie vor im Handgepäck am US Ankunftshafen mit sich führen. Diese Personen haben keine Anmerkung „IV DOCS in CCD“ in der unteren rechten Ecke ihres Visums vermerkt.

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FAQ - Mein Profil

  1. F.1 Wie kann ich mein Passwort zurücksetzen?
  2. F.2 Was kann ich tun, wenn ich in ein anderes Land umziehe, nachdem ich bereits mein Profil auf www.ustraveldocs.com erstellt habe und mein Visum noch nicht beantragt habe, oder, wenn ich einen neuen Visumantrag in einem anderen Land einreichen will als mein bisheriger Antrag?

F.1 Wie kann ich mein Passwort zurücksetzen

Klicken Sie auf die Haben Sie Ihr Kennwort vergessen? link am Ende dieser Seite. Geben Sie einfah Ihre E-mail Adresse in das Feld Benutzername ein und klicken Sie auf Senden. Die E-Mail-Adresse muss mit der Adresse die sie bei Ihrer ersten Anmeldung eingegeben haben übereinstimmen. Ein vorübergehendes Passwort wird Ihnen zugesendet.

Hinweis: Unsere E-mail mit Ihrem neuen Passwort wird von no-reply@ustraveldocs.com gesendet. Einige E-Mail-Applikationen haben Filterregeln die unbekannten Absendern in einen Spam- oder Junk-Mail-Ordner filtern. Wenn Sie trotzdem keine E-mail von uns erhalten haben, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam und Junkmail Ordner.

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F.2 Was kann ich tun, wenn ich in ein anderes Land umziehe, nachdem ich bereits mein Profil auf www.ustraveldocs.com erstellt habe und mein Visum noch nicht beantragt habe, oder, wenn ich einen neuen Visumantrag in einem anderen Land einreichen will als mein bisheriger Antrag?

Sie müssen nicht ein neues Profil erstellen wenn es auch von CGI bedient ist. Sie können uns einfach über die Kontakt-Seite dieser Website http://www.ustraveldocs.com/ch_de/ch-main-contactus.asp kontaktieren und Ihre Passnummer, UID oder E-Mail-Adresse mitteilen, damit wir Ihr Profil abrufen können und mit dem neuen Land aktualisieren wo Sie Ihren Visaantrag einreichen wollen. Wenn Sie sich in einem Land bewerben wollen, das nicht von CGI bedient wird, werden Sie aufgefordert ein neues Profil zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass die MRV Visa Gebühren nicht in einem anderen Land übertragen werden können.

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