Mein Visum verlängern

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Überblick

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Bevor Sie die Verlängerung Ihres US-Visums beantragen, sollten Sie zunächst feststellen, ob Sie ein neues Visum benötigen. Beachten Sie, dass Ihr Visum auch dann gültig bleibt, wenn der Reisepass, in dem es sich befindet, bereits abgelaufen ist. Sie können in einem solchen Fall mit Ihrem alten Reisepass, der ein gültiges Visum enthält, und Ihrem neuen, gültigen Reisepass in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen.

Wenn Sie ein neues Visum benötigen, ist das Antragsverfahren in vielerlei Hinsicht gleich, egal, ob es sich um Ihren ersten Visumsantrag handelt oder um eine Erneuerung Ihres Visums. Sie müssen weiterhin einen neuen DS-160-Antrag ausfüllen, alle anfallenden Visagebühren bezahlen und ein neues Foto vorlegen.

Einige AntragstellerInnen, die ihr Visum verlängern, können sich für einen Antrag per Post über das Einsende-Verfahren (Interview Waiver Program) qualifizieren.  In den meisten Fällen müssen Sie nicht mehr zu einem persönlichen Interview kommen, wenn Sie diesen Service nutzen. Wie bei jedem Visumantrag garantiert die Nutzung des Einsende-Service (Interview Waiver Program) jedoch nicht die Erteilung eines Visums. Der bzw. die Konsularbeamte/in kann nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen verlangen, dass Sie zu einem persönlichen Gespräch erscheinen müssen. Bitte beachten Sie, dass das Einsende-Verfahren keine beschleunigte Bearbeitung bietet. Wenn Ihre Reise dringend ist, nutzen Sie bitte die regulären Antragsverfahren und vereinbaren Sie einen Termin für ein Visuminterview.

Voraussetzungen

Sie können sich für das Einsende-Verfahren ohne Interview qualifizieren, wenn Sie ein früheres US-Visum erneuern, das noch gültig oder vor weniger als 48 Monaten abgelaufen ist.  Um das Visum über das Einsende-Verfahren zu erneuern, müssen Sie alle unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Bürger bzw. Bürgerin Österreichs bzw. in Österreichs wohnhaft.
  • Sie befinden sich zum Zeitpunkt des Visumsantrags in Österreich.
  • Sie stellen einen Antrag in der gleichen Visumkategorie. Sie hatten zum Beispiel ein B-1/B-2-Visum und möchten erneut ein B-1/B-2-Visum beantragen.
  • Ihr bisheriges Visum ist noch gültig oder ist innerhalb der letzten 48 Monate abgelaufen.
  • Ihre Staatsbürgerschaft und Ihre Visumkategorie unterliegen nicht der Zahlung einer Gegenseitigkeitsgebühr. (Bitte überprüfen Sie hier.)
  • Ihr früheres Visum ist nicht verloren, gestohlen oder widerrufen worden.
  • Sie sind nicht wegen eines Verbrechens oder Vergehens verhaftet oder verurteilt worden.

Unterstützende Dokumente

Bitte überprüfen Sie die unten stehende Checkliste und fügen Sie die erforderlichen Dokumente Ihrer Sendung bei.
Alle AntragstellerInnen:
  • Einen gültigen Reisepass
  • Die DS-160-Bestätigungsseite
  • Die Referenznummer der Antragsgebühr oder ein anderes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Antragsgebühr bereits gezahlt wurde
  • Ein Foto: zwei Quadratzoll (51 mm x 51 mm) großes Farbfoto, weniger als 6 Monate alt, mit weißem Hintergrund. Das Bild muss eine frontale Ansicht vom ganzen Gesicht, Hals und den Schultern des Antragstellers bzw. der Antragstellerin zeigen, mit neutralem, nicht lächelndem Gesichtsausdruck.

Zusätzliche Anforderungen für bestimmte AntragstellerInnen:

Antragsteller und Antragstellerinnen, die nicht österreichische Staatsbürger sind:
  • Nachweis Ihres Aufenthaltsstatus in Österreich
C1/D VisumantragstellerInnen:
  • Beschäftigungsnachweis
F-1 und M-1 VisumantragstellerInnen:
  • Das Originalformular I-20 (das Ihnen zurückgeschickt wird)
J-1 VisumantragstellerInnen:
  • Das Originalformular DS-2019 (das Ihnen zurückgeschickt wird)
I VisumantragstellerInnen:
  • Ein Schreiben des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin mit Beschreibung des Reisezwecks
  • Kopie des Presseausweises, falls verfügbar
H, O, P, Q und R VisumantragstellerInnen:
  • Kopie des I-797 Genehmigungsbescheids
Angehörige (F-2, H-4, J-2, M-2, O-3, P-4, R-2):
  • Für Ehepartner von HauptantragstellerInnen: Kopie der Heiratsurkunde
  • Für Kinder von HauptantragstellerInnen: Kopie der Geburtsurkunde

Vorgehensweise zur Antragsstellung

Wenn Sie die oben genannten Anforderungen erfüllen, führen Sie die folgenden Schritte aus, um ein Profil zu erstellen. Nachdem Sie Ihr Profil erstellt haben, werden Sie mehrere Fragen beantworten müssen, um die Berechtigung für das Einsende-Verfahren festzustellen. Sie benötigen keinen Interviewtermin, wenn Sie von einem personlichen Gespräch befreit sind.

Schritt 1

Füllen Sie das Formular für elektronischen Antrag auf die Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisums (DS-160) aus.

Schritt 2

Melden Sie sich an und erstellen Sie in unserem Online-System ein Profil. Nachdem Sie sich angemeldet haben, wählen Sie "Einen Termin vereinbaren". Im Rahmen des Antragstellungsprozesses müssen Sie bestimmte Fragen beantworten, aufgrund derer dann entschieden wird, ob Sie einen Antrag auch ohne persönliches Interview einbringen können.

Schritt 3

Nachdem Sie die Fragen beantwortet haben, werden Sie zur Zahlung der Visumantragsgebühr aufgefordert (MRV).
Nachdem Sie die Visumgebühr bezahlt haben, benötigen Sie drei Angaben, um auf Ihr Online-Profil zuzugreifen:

  • Ihre Reisepassnummer
  • Ihre CGI-Referenznummer (Klicken Sie hier für Hilfe zum Auffinden dieser Nummer.)
  • Den zehnstelligen (10) Strichcode auf der DS-160-Bestätigungsseite
Schritt 4

Senden Sie Ihre Unterlagen gemäß den Anweisungen in der Bestätigung über die Befreiung von der Interviewpflicht an die US-Botschaft.

Nach Erhalt des Antragspakets wird von einem Konsularbeamten die endgültige Entscheidung darüber getroffen, ob Sie für die Ausstellung eines Visums ohne persönliches Interview in Frage kommen. Sollte Ihr Antrag genehmigt werden, wird das Konsulat das Visum ausstellen und der Reisepass wird Ihnen über die in Ihrem Profil angegebene bevorzugte Zustelloption zurückgesandt.