Handelstreibende und Investoren im Rahmen des Handelsabkommens
Auf dieser Seite:
- Überblick
- Handelsvisum (E-1)
- Vorgeschriebenes Format für E-1 Firmenneuregestrierung oder -verlängerung
- Investorenvisum (E-2)
- Vorgeschriebenes Format für E-2 Neuregistrierungen und Verlängerungen von Firmen
- Antragsverfahren für Firmen, die ihren E-Status erneuern möchten und mehr als 25 Festangestellte haben
- E-Visa für Mitarbeiter registrierter Firmen
- E-Visa für Familienmitglieder eines E-Visuminhabers
- Vorgehensweise zur Antragsstellung
- Unterstützende Dokumente
- Weitere Informationen
Überblick
Visa für Handelstreibende (E-1) bzw. Investoren (E-2) ist für Bürger von Ländern, die dem Rahmen des Handelsabkommens entsprechen. Deutschland ist eines dieser Länder. Für eine Liste aller Länder, mit denen die Vereinigten Staaten von Amerika Handelsabkommen abgeschlossen haben, klicken Sie hier.
Um sich für ein Visum für Handelstreibende (E-1) bzw. Investoren (E-2) zu qualifizieren, muss der Antragsteller in die Vereinigten Staaten von Amerika kommen, um entweder Handel mit Waren, Dienstleistungen oder Technologien zu betreiben, die sich im geeigneten Tätigkeitsbereich zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Handelsland befinden, oder ein Unternehmen weiterentwickeln oder leiten, in welches er eine erhebliche Summe an Kapital investiert hat. Inhaber eines E-Visums müssen die Absicht haben, die Vereinigten Staaten von Amerika nach Ablaufen seines E-Status wieder zu verlassen.
Ehepartner oder unverheiratete Kinder unter 21 Jahren von Handelstreibenden, Investoren im Rahmen des Handelsabkommens oder Mitarbeiter können E-Visa für Angehörige beantragen, um den Hauptantragsteller zu begleiten. Diese Personen müssen nicht die gleiche Staatsangehörigkeit wie der Hauptantragsteller haben, um ein E-Visum zu beantragen.
E-Visa erlauben es dem Handelstreibenden bzw. Investor und seiner Familie in den Vereinigten Staaten von Amerika, während der Aufenthaltszeit, durch das US-Heimatschutzministerium (DHS) genehmigt, zu leben. E-Visa sind Nichteinwanderungsvisa; folglich dürfen die E-Visuminhaber in den Vereinigten Staaten leben, nur solange die Bedingungen, unter denen das Visum erteilt wurde, gültig bleiben. Angehörige eines E-Visuminhaber sind nicht berechtigt in den USA zu arbeiten, wenn sie nicht die ausdrückliche Genehmigung des DHS-USCIS erhalten haben. Angehörige eines E-Visuminhaber können nach ihrer Ankunft in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Die Bearbeitungszeit für eine Erstregistrierung oder Verlängerung des Firmen-E-Status beträgt etwa 60 Tage. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit aufgrund der Jahreszeit und unserer Arbeitsauslastung variieren kann. Wir empfehlen daher, frühzeitig vor Ihrer geplanten Reise das Visum zu beantragen, um genügend Zeit für unvorhergesehene Verzögerungen einzuplanen.
Bitte wählen Sie die Art Ihres E-Visums:
- Handelsvisum (E-1), Erstregistrierung und Verlängerung des -E-Status von Firmen mit weniger als 25 Festangestellten
- Investorenvisum (E-2), Erstregistrierung und Verlängerung des -E-Status von Firmen mit weniger als 25 Festangestellten
- Verlängerung des E-Status von Firmen mit mehr als 25 Mitarbeitern
- E-Visa für Mitarbeiter von registrierten Firmen
- E-Visa für Familienmitglieder
Handelsvisum (E1)
Antragsverfahren für Neuregistrierung von Firmen – oder – Verlängerung des E-Status von Firmen mit weniger als 25 Festangestellten
- Sie könnten sich für ein E-1 Visum qualifizieren, wenn Sie ein Staatsbürger eines Vertragslandes sind (einschließlich Deutschland), die Firma selbst die Nationalität des Vertragslandes besitzt und die Firma Handel im Sinne des Immigration Nationality Act (INA) betreibt. Der Handel muss beträchtlich sein und zwischen den USA und dem Vertragsland stattfinden. Siehe 9 FAM 402.9-5.
- Wenn Sie der Meinung sind, sich für ein E-1 Visum zu qualifizieren, müssen Sie zuerst Ihre Firma registrieren und die Visaantragsgebühr über diese Website entrichten. Bitte folgen Sie den Anweisungen auf der Seite und reichen Ihren Antrag per Post ein. Nachdem der Antrag erhalten und bearbeitet wurde, werden Sie bezüglich der Terminvereinbarung kontaktiert.
Vorgeschriebenes Format für E-1 Firmenneuregestrierung oder -verlängerung
Seit dem 1. August 2015 akzeptiert das U.S. Konsulat in Frankfurt keine E-Visumsanträge mehr, die 90 Seiten überschreiten! Diese Seiten dürfen nicht doppelseitig ausgedruckt werden oder mehrere verkleinerte Dokumente enthalten.
Bitte folgen Sie dem hier aufgelisteten Format, wenn Sie Ihren Antrag einreichen. Anträge, die dem untenstehenden Format nicht entsprechen, könnten von der E-Visa Unit abgelehnt werden. Spezielle Beispiele von den unten aufgeführten Punkten, können sie auf 9 FAM 402.9-11 einsehen.
Tab 1a |
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Tab 1b |
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Tab 1c | Firmenbrief, der die Firma, Position und den Antragsteller beschreibt. Dieser Brief muss alle Richtlinien zur Erfüllung des E-Visums laut Handbuch des Außenministeriums (Foreign Affairs Manual) und US Gesetz enthalten. Er sollte im Einzelnen folgendes beinhalten:
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Tab 2a |
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Tab 2b |
Nachweis der Eigentümerschaft und des Beteiligungsverhältnisses der US Firma:
Achtung: eine Person mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für die USA (Alien Registration Card Inhaber/ LPR) qualifiziert nicht unter INA 101(a)(15)(E) Arbeitskräfte in den USA über ein E-Visum einzustellen. Darüber hinaus kann eine Mehrheit von Firmenaktien, die von einem Inhaber einer Alien Registration Card, erworben wurde, nicht als Nationalitätennachweis der Mehrheitsbeteiligung anerkannt werden, um laut INA 101(a)(15)(E), Personen über ein E-Visum einzustellen. |
Tab 2c |
Nachweis des beträchtlichen Handels laut 9 FAM 402.9-5(C) und Nachweis, dass der Handel überwiegend zwischen den USA und dem Vertragsland stattfindet 9 FAM 402.9-5(D), z.B. Zusammenfassung von Import und Export zwischen dem Vertragsland und den USA einschließlich des Prozentsatzes in Bezug auf den gesamten internationalen Handel des Unternehmens. |
Tab 3a |
Nachweis des fortlaufenden Handels des letzten/ laufenden Geschäftsjahrs: Monatsübersicht, Rechnungen, Einnahmen durch Versand, Dokumente zur Zollabfertigung, Lagerempfangsscheine, Verträge, Kaufbelege usw. |
Tab 3b | Kauf- oder Mietvertrag für das Geschäftsbüro oder -immobilie. |
Tab 4 |
Lebenslauf des Antragstellers, falls er ein Mitarbeiter mit besonderen Fähigkeiten ist. Bei essentiellen Mitarbeitern wird ein Nachweis benötigt, dass er/ sie spezielle Fähigkeiten besitzt, die von der Firma unbedingt benötigt werden. Ebenso muss die Dauer des Projekts angegeben werden, für welches seine Fähigkeiten benötigt werden und geben Sie an, warum die Firma keinen qualifizierten US Amerikaner oder Alien Registration Card Inhaber für diese Position finden konnte. Bitte fügen Sie auch ein Organigramm bei, welches die Managementlinie zeigt. |
VERFAHREN ZUR ANTRAGSEINREICHUNG:
Firmen, die eine Erstregistrierung oder eine Verlängerung des Firmen-E-Status beantragen, müssen den Antrag sowohl per Post als auch per Email im PDF Format einreichen.
Bitte schicken Sie den Originalantrag, der 90 Seiten nicht überschreitet, per Post an: U.S Consulate General Frankfurt |
Bitte prüfen Sie auf shorturl.at/mzHJZ, wie Sie die eingescannte Kopie der Unterlagen als PDF-Datei, die nicht größer als 5 MB ist, per E-Mail versenden können. |
Investorenvisum (E-2)
Antragsverfahren für Neuregistrierung von Firmen – oder – Verlängerung des E-Status von Firmen mit weniger als 25 Festangestellten
Sie könnten sich für ein E-2 Visum qualifizieren, wenn Sie ein Antragsteller eines Vertragslandes sind (einschließlich Deutschlands), die Firma selbst die Nationalität des Vertragslandes besitzt, und Sie bzw. der Firmeninhaber bereits investiert haben/hat oder gerade dabei sind/ist zu investieren 9 FAM 402.9-6(B). Die Firma muss real existieren, laut 9 FAM 41.51 N9 startbereit und die Investition muss beträchtlich sein. Siehe 9 FAM 402.9-6(D).
Wenn Sie der Meinung sind, sich für ein E-2 Visum zu qualifizieren, müssen Sie zuerst Ihre Firma registrieren und die Visaantragsgebühr über diese Website entrichten. Folgen Sie den Anweisungen auf der Seite und reichen Ihren Antrag per Post ein. Nachdem der Antrag erhalten und bearbeitet wurde, werden Sie bezüglich der Terminvereinbarung kontaktiert.
Vorgeschriebenes Format für E-2 Neuregistrierungen und Verlängerungen von Firmen
Seit dem 1. August 2015 akzeptiert das U.S. Konsulat in Frankfurt keine E-Visaanträge mehr, die 90 Seiten überschreiten! Diese Seiten dürfen nicht doppelseitig ausgedruckt werden oder mehrere verkleinerte Dokumente enthalten.
Bitte folgen Sie dem hier aufgelisteten Format, wenn Sie Ihren Antrag einreichen. Anträge, die dem untenstehenden Format nicht entsprechen, könnten von der E-Visa Unit abgelehnt werden. Spezielle Beispiele von den unten aufgeführten Punkten, können sie auf 9 FAM 402.9-11 einsehen.
Tab 1a |
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Tab 1b |
Ein vollständig ausgefülltes Formular DS-156E für den Hauptantragsteller, einschließlich Formular G-28 (falls Sie von einem Anwalt vertreten werden)., welches vom Antragsteller/ der Firmenvertretung unterschrieben ist. |
Tab 1c |
Firmenbrief, der die Firma, Position und den Antragsteller beschreibt. Dieser Brief muss alle Richtlinien zur Erfüllung des E-Visums laut Handbuch des Außenministeriums (Foreign Affairs Manual) und US Gesetz enthalten. Er sollte im Einzelnen folgendes beinhalten:
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Tab 2a |
Der Geschäftsplan muss die Erwartung der Firma demonstrieren, dass ein Profit innerhalb der nächsten fünf Jahre realisiert werden kann. ***Dies gilt nur für neu gegründete Firmen oder Firmen, die weniger als 2 Jahre in Betrieb sind.*** |
Tab 2b |
Nachweis der Eigentümerschaft und des Beteiligungsverhältnisses der US Firma:
Achtung: eine Person mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für die USA (Alien Registration Card Inhaber/ LPR) qualifiziert nicht unter INA 101(a)(15)(E) Arbeitskräfte in den USA über ein E-Visum einzustellen. Darüber hinaus kann eine Mehrheit von Firmenaktien, die von einem Inhaber einer Alien Registration Card, erworben wurde, nicht als Nationalitätennachweis der Mehrheitsbeteiligung anerkannt werden, um laut INA 101(a)(15)(E), Personen über ein E-Visum einzustellen. |
Tab 2c |
Nachweis, dass der Antragsteller bereits investiert hat oder gerade investiert (siehe 9 FAM 402.9-6(B).Der Antragsteller muss nachweisen, dass die Firma real existiert und startbereit ist. Passive Investitionen werden NICHT anerkannt! |
Tab 3a |
Nachweis, dass die Investition beträchtlich ist 9 FAM 402.9-6(D). Als Nachweis der Mitarbeiter werden nur die Mitarbeiter berücksichtigt, die auf den Gehaltsabrechnungen stehen (Vollzeit, Festangestellte). |
Tab 3b |
Nachweis, dass die Investition laut 9 FAM 402.9-6(E) die Marginalitätsgrenze überschreitet und einen wesentlichen Beitrag zur amerikanischen Wirtschaft leistet. Ein Antragsteller qualifiziert sich für den E-2 Status, wenn das durch die Investition erzielte Einkommen deutlich über dem Betrag liegt, der zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Investor und dessen Familie dient. Verdienste/ Einnahmen außerhalb der USA zählen hierbei NICHT. |
Tab 4 |
Lebenslauf des Antragstellers, falls er ein Mitarbeiter mit besonderen Fähigkeiten ist. Bei essentiellen Mitarbeitern wird ein Nachweis benötigt, dass er/ sie spezielle Fähigkeiten besitzt, die von der Firma unbedingt benötigt werden. Ebenso muss die Dauer des Projekts angegeben werden, für welches seine Fähigkeiten benötigt wird und geben Sie an, warum die Firma keinen qualifizierten US Amerikaner oder Alien Registration Card Inhaber für diese Position finden konnte. Bitte fügen Sie auch ein Organigramm bei, welches die Managementlinie zeigt. |
VERFAHREN ZUR ANTRAGSEINREICHUNG:
Firmen, die eine Erstregistrierung oder eine Verlängerung des Firmen-E-Status beantragen, müssen den Antrag sowohl per Post als auch per Email im PDF Format einreichen.
Bitte schicken Sie den Originalantrag, der 90 Seiten nicht überschreitet, per Post an: U.S. Consulate General Frankfurt |
Bitte prüfen Sie auf shorturl.at/mzHJZ, wie Sie die eingescannte Kopie der Unterlagen als PDF-Datei, die nicht größer als 5 MB ist, per E-Mail versenden können. |
Antragsverfahren für Firmen, die ihren E-Status erneuern möchten und mehr als 25 Festangestellte haben
Die Firmen, die ihren E-Visumsstatus erneuern möchten UND mehr als 25 Festangestellte in der US Niederlassung haben, können ein vereinfachtes Antragsverfahren nutzen (Firmen, die ihren E-Visumsstatus erneuern möchten UND weniger als 25 Festangestellte haben, folgen bitte den Instruktionen zur Registrierung wie in den vorherigen Absätzen beschrieben.
Bitte prüfen Sie auf shorturl.at/mzHJZ, wie Sie die folgenden Dokumente per E-Mail an die E-Visa-Stelle senden können:
- Firmenbrief, der die Firma, Position und den Antragsteller beschreibt. Dieser Brief muss alle Richtlinien zur Erfüllung des E-Visums laut Handbuch des Außenministeriums (Foreign Affairs Manual) und US Gesetz enthalten. Er sollte im Einzelnen folgendes beinhalten:
E1:
- Der Handel ist laut 9 FAM 402.9-5(C) beträchtlich;
- Der Handel findet laut 9 FAM 402.9-5(D) überwiegend zwischen den USA und dem Vertragsland statt;
E2:
- Der Investor hat bereits investiert oder ist gerade dabei zu investieren laut 9 FAM 402.9-6(B);
- Es handelt sich um eine aktive Firma laut 9 FAM 402.9-6(C);
- Die Investition ist laut 9 FAM 402.9-6(D) beträchtlich ist;
- Die Investition übersteigt laut 9 FAM 402.9-6(E) die Marginalitätsgrenze und das durch die Investition erzielte Einkommen liegt deutlich über dem Betrag, der zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Investor und dessen Familie dient;
- Aktuelles DS156-E Teil I und II;
- Die letzten 3 verfügbaren US-Steuererklärungen (die ersten 10 Seiten pro Steuererklärung sind ausreichend);
- Bei konsolidierter Steuererklärung mit anderen US Niederlassungen reichen Sie auch den entsprechenden Auszug der Steuererklärung ein wie z.B. Schedule 851 „Affliations Schedule“;
- Letzter verfügbarer W-3 Bericht. Ist das Unternehmen eine Holding, reichen Sie bitte die W-3 Berichte aller Niederlassungen unter der Holding ein;
- Organigramm der Konzernstruktur
- Nachweis der Eigentümerschaft und des Beteiligungsverhältnisses der US-Firma. Mindestens 50% der letztendlichen Eigentümer müssen Staatsangehörige eines Vertragslandes sein. Nachweis schließt sowohl die Gründungsurkunde „Articles of Incorproation/ Formation/ Organization“ und Aktienbuch mit ein als auch Dokumente über das Beteiligungsverhältnis wie Handelsregisterauszug und Aktionärs-/ Gesellschafterliste und Ausweiskopien der Eigentümer. Wenn die ausländische Muttergesellschaft im Besitz anderer Unternehmen befindet, müssen die Nachweise für jede Gesellschaft der Eigentümerkette erbracht werden;
- Im Fall von börsennotierten Unternehmen kann der Konsularbeamte davon ausgehen, dass die Nationalität des Unternehmens die des Börsenstandortes ist, an dem die Aktien ausschließlich gehandelt werden. Der Antragsteller muss aber die Vermutung nachweisen, dass höchstwahrscheinlich Staatsbürger des Vertragslandes Eigentümer des Unternehmens sind (z.B. regionale Aktionärsstruktur).
Sobald die E-Visa Unit die Unterlagen angesehen und die Firmendaten in der Datenbank aktualisiert hat, wird der angegebene Kontakt (Firma/ Anwalt) per Email informiert. Alle Angestellten, die zur U.S. Niederlassung entsendet werden sollen, können nach erfolgreicher Aktualisierung wie gewohnt ihre Termine als “Mitarbeiter von registrierten Firmen” vereinbaren.
E-Visa für Mitarbeiter registrierter Firmen
Firmen, die bereits im Konsulat registriert wurden, können Visa für spezialisierte Fachkräfte/ leitende Angestellte beantragen. Das Handbuch des Außenministeriums („Foreign Affairs Manual“) legt die Definition dieser beiden Gruppen fest:
- Vorgesetzte („supervisory employee“): Dies ist für leitende Angestellte, Manager und Vorstandsmitglieder eines US Unternehmens vorgesehen. Um als Mitarbeiter in einer Vorgesetztenfunktion zu gelten, prüft der Konsularbeamte die Position innerhalb der Firma, die Tätigkeitsbeschreibung der zu füllenden Position, den Umfang der Leitung und Verantwortung, die der Antragsteller für den allgemeinen Ablauf der Firma hat, die Anzahl der zu beaufsichtigenden Angestellten und deren Fähigkeiten, die Gehaltsstufe, und ob der Antragsteller die qualifizierende Führungs- oder Vorgesetztenerfahrung besitzt;
- Essentielle Mitarbeiter (“essential employee”): Der Konsularbeamte beurteilt, ob ein Mitarbeiter spezielle Qualifikationen besitzt, die wesentlich zum erfolgreichen Arbeitsablauf des U.S. Unternehmens beiträgt. Der Mitarbeiter muss daher spezielle Fähigkeiten besitzen, die wiederum von der Firma dringend benötigt werden.
Antragsteller müssen folgende Unterlagen zum Interview mitbringen:
- Terminbestätigung
- DS-160 Bestätigungsseite aller Antragsteller
- Aktuelles Formular DS-156E part I, II, und III unterschrieben von einer gesetzlich bevollmächtigten Person, die im Interesse der Firma handelt
- Ein 5cm x 5cm Passfoto für jeden Antragsteller. Das Foto muss einen weißen Hintergrund haben und darf nicht älter als sechs Monate sein
- Brief vom Arbeitgeber, der den Namen der U.S. Niederlassung enthält zu der der Antragsteller entsendet werden soll, einschließlich einer Begründung für seine/ihre Entsendung in die USA
- Eine Kopie des Lebenslauf des Hauptantragstellers
- Ein unterschriebener Arbeitsvertrag (trifft nur auf neue Mitarbeiter zu)
- Für Familienmitglieder siehe nachstehende Informationen.
E-Visa für Familienmitglieder eines E-Visuminhabers
Antragsverfahren für Familienmitglieder, E-1 Handels- oder E-2 Investorenvisum
Wenn Sie ein Ehegatte oder unverheiratetes Kind unter 21 Jahren eines E-Visuminhabers sind, können Sie einen Termin als Familienmitglied online beantragen, auch wenn die U.S. Firma im Konsulat noch nicht registriert wurde. Dieses Visum basiert auf der Gültigkeit des Visums des Hauptantragstellers und/ oder des E-Status. Daher muss der Hauptantragsteller das Visum und/ oder E-Status zuerst erhalten oder der Hauptantragsteller und Familienmitglieder müssen die Visa gemeinsam beantragen.
Antragsteller müssen folgende Unterlagen zum Interview mitbringen:
- Terminbestätigung
- DS-160 Bestätigungsseite für alle Antragsteller
- Ein 5cmx5cm Passfoto für jeden Antragsteller. Das Foto muss einen weißen Hintergrund haben und darf nicht älter als sechs Monate sein (dies trifft nur zu, falls Ihr Foto im Formular DS-160 nicht hochgeladen werden konnte)
- Eine Kopie des Visums des Hauptantragstellers, sowie als Nachweis in welcher Beziehung Sie zum Hauptantragsteller stehen, eine Kopie der Heiratsurkunde (Ehegatte) und Geburtsurkunde (Kinder)
- Zutreffende Gebühren
Bitte beachten Sie, dass alle Antragsteller zwischen 14 und 79 Jahren persönlich zum Interview in das U.S. Konsulat kommen müssen. Antragsteller unter 14 Jahren, die Kinder von E-Visuminhabern sind, können in der Regel ihren Antrag postalisch einreichen und müssen keinen Interviewtermin vereinbaren.
Vorgehensweise zur Antragsstellung
Schritt 1
Füllen Sie das Formular für elektronischen Antrag auf die Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisums (DS-160) aus.
Schritt 2
Zahlen Sie die Antragsgebühr.
Schritt 3
Vereinbaren Sie Ihren Termin auf dieser Webseite. Dazu benötigen Sie folgende Informationen:
- Ihre Reisepassnummer
- Ihres CGI-Referenznummer. Klicken Sie hier, wenn Sie beim Auffinden dieser Nummer Hilfe benötigen
- Der zehnstellige (10) Strichcode auf der DS-160-Bestätigungsseite
Schritt 4
Finden Sie sich zum Zeitpunkt Ihres Interviews bei der Botschaft bzw. dem Konsulat ein. Sie müssen eine gedruckte Kopie Ihres Terminbestätigungsschreibens, Ihre DS-160-Bestätigungsseite, ein in den letzten sechs Monaten aufgenommenes Foto sowie Ihren aktuellen und alle vorherigen Reisepässe mitnehmen. Alle Anträge, bei denen ein oder mehrere dieser Elemente fehlen, werden abgelehnt.
NEU
E-Visaantragsteller, die ihr E-Visum verlaengern lassen moechten, qualifizieren nun möglicherweise für die Ausstellung eines Visums postalisch ohne einer persoenlichen Vorstellung in der Konsularabteilung. Bitte lesen Sie sich die Anforderung dieses Verfahrens und Qualifikation genau durch, bevor Sie Ihren Antrag per Post bei uns einreichen: https://ustraveldocs.com/de_de/de-niv-visarenew.asp
Unterstützende Dokumente
Abgesehen von den oben genannten Dokumenten müssen Sie auch ein Interviewterminschreiben vorlegen, durch das bestätigt wird, dass Sie den Termin über diesen Service vereinbart haben. Sie dürfen auch weitere Dokumente vorlegen, die Ihrer Meinung nach nützliche Informationen für den Konsularbeamten enthalten.
Achtung: Legen Sie auf keinen Fall falsche Dokumente vor. Bei Betrug oder Täuschung kann es vorkommen, dass Ihnen ein Visum dauerhaft verweigert wird. Wenn Sie sich Sorgen bezüglich der Vertraulichkeit Ihrer Dokumente machen, haben Sie die Möglichkeit, diese in einem versiegelten Umschlag bei der US-Botschaft bzw. dem US-Konsulat vorzulegen. Die US-Botschaft bzw. das US-Konsulat wird Ihre Informationen nicht an Dritte weitergeben und die Vertraulichkeit der Informationen respektieren.
Weitere Informationen
Für nähere Informationen über E-Visa, besuchen Sie die Webseite für Visa von Handelstreibenden und Investoren im Rahmen des Handelsabkommens.