Studentenvisa
Auf dieser Seite:
- Überblick
- Visa-Beschreibungen und -Voraussetzungen
- Öffentliche Schulen in den Vereinigten Staaten von Amerika
- Unterlagen zur Antragsstellung
- Vorgehensweise zur Antragsstellung
- Unterstützende Dokumente
- Angehörige
- Weitere Informationen
WICHTIGE AKTUALISIERUNG
Bestimmte F-, M- und akademische J-Visum-Antragsteller sind bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin zum Verzicht auf ein Interview berechtigt
Das US-Außenministerium (Department of State) hat bis zum 31. Dezember 2023 unter bestimmten Bedingungen auf ein persönliches Interview für F-, M- und J-Visum-Antragsteller verzichtet, die sich als Sekundar- und Universitätsstudenten, Professoren, Forschungsstipendiaten, Kurzzeitstipendiaten oder Spezialisten qualifizieren, denen zuvor eine beliebige Visumsklasse erteilt wurde. Das Ministerium hat auch auf das Erfordernis eines persönlichen Gesprächs für F-, M- und akademische J-Visum-Antragsteller verzichtet, die Bürger oder Staatsangehörige von am Visa Waiver Program (VWP) teilnehmenden Ländern sind, vorbehaltlich der oben beschriebenen Einschränkungen.
Antragsteller von F-, M- und J-Visa für Akademiker, die von der Befreiung profitieren können, sind:
- Antragsteller, denen zuvor eine beliebige Visumsklasse erteilt wurde und denen nie ein Visum verweigert wurde, es sei denn, die Verweigerung wurde aufgehoben oder es wurde eine Befreiung von der Visumspflicht gewährt. Wurde einem Antragsteller beispielsweise zuvor ein Visum nach INA-Abschnitt 214(b) verweigert, anschließend aber ein Visum erteilt, so wird davon ausgegangen, dass er die vorherige Verweigerung nach 214(b) aufgehoben hat;
- Erstmalige und wiederkehrende Antragsteller, die Bürger oder Staatsangehörige von VWP-Teilnehmerländern sind, die bereits einmal mit ESTA gereist sind und die keine abweichenden oder potenziell abweichenden Informationen und keine früheren ESTA-Verweigerungen haben.
Auf eine Befragung kann nicht verzichtet werden:
- Wenn der Antragsteller seinen Antrag außerhalb des Landes seiner Staatsangehörigkeit oder seines gewöhnlichen Aufenthalts stellt;
- Wenn dem Antragsteller schon einmal ein Visum verweigert wurde, es sei denn, die Verweigerung wurde überwunden oder es wurde eine Befreiung von der Visumspflicht oder der Untauglichkeit erreicht.
Überblick
Die Vereinigten Staaten von Amerika erlauben es ausländischen Staatsbürgern, zu Studienzwecken einzureisen. Bevor Sie ein Visum beantragen, benötigen alle Antragsteller eine Genehmigung bzw. Zulassung eines Bildungsinstitutes bzw. Programms. Nach der Genehmigung erhalten Sie von dem entsprechenden Bildungsinstitut die erforderliche Dokumentation, die Sie bei der Beantragung Ihres Studentenvisums vorlegen müssen.
Visa-Beschreibungen und -Voraussetzungen
F-1 Visa
Dies ist der am weitesten verbreitete Typ eines Studentenvisums. Wenn Sie an einem anerkannten Bildungsinstitut in den Vereinigten Staaten von Amerika, z.B. einem US-College oder einer Universität, einer privaten Hochschule oder im Rahmen eines anerkannten Sprachschulprogramms studieren möchten, benötigen Sie ein F-1-Visum. Sie benötigen ebenfalls ein F-1-Visum, wenn Ihr Studium mehr als 18 Stunden pro Woche umfasst.
M-1 Visa
Wenn Sie ein nicht-akademisches oder berufsbildendes Studium oder Trainingsprogramm an einer Einrichtung in den Vereinigten Staaten von Amerika absolvieren möchten, benötigen Sie ein M-1-Visum.
Nähere Informationen über die verschiedenen Visa und Studienmöglichkeiten in den Vereinigten Staaten von Amerika erhalten sie auf der Internetseite "Education USA".
Öffentliche Schulen in den Vereinigten Staaten von Amerika
Gemäß amerikanischem Gesetz ist es ausländischen Schülern nicht gestattet, öffentliche Grundschulen (Kindergarten bis 8. Klasse) zu besuchen oder an staatlich finanzierten Erwachsenenbildungsprogrammen teilzunehmen. Deshalb können keine F-1-Visa für das Studium an solchen Bildungsanstalten ausgestellt werden.
Ein F-1 Visum dagegen kann für den Besuch einer öffentlichen höheren Schule (9. bis 12. Klasse) ausgegeben werden, jedoch für höchstens 12 Monate. Außerdem muss von der Bildungsanstalt auf dem Formular I-20 angegeben werden, dass der Student die nicht subventionierten Kosten für das Ausbildungsprogramm bezahlt hat; die Höhe eines solchen Betrags muss dabei vermerkt werden.
Für nähere Informationen über die gesetzlichen Voraussetzungen für F-1-Visa, besuchen Sie die Internetseite des Außenministeriums (Department of State).
Hinweis: Inhaber von A, E, F-2, G, H-4, J-2, L-2, M-2 oder anderen derivativen Nichteinwanderungsvisa sind dazu berechtigt, öffentliche Grundschulen und höhere Schulen zu besuchen.
Hilfe für Studenten bei der Suche nach einer Schule in den Vereinigten Staaten von Amerika
Studenten, die beabsichtigen, eine US-Bildungsanstalt zu besuchen, können http://germany.usembassy.gov/usa/study/ kontaktieren bzw. besuchen.
Unterlagen zur Antragsstellung
Um ein F- oder M-Visum zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:
- Ein Formular zur Antragsstellung auf ein Nichteinwanderungsvisum (DS-160). Besuchen Sie die DS-160-Webseite für nähere Informationen über DS-160.
- Einen gültigen Reisepass für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten nach dem Ende Ihres geplanten Aufenthalts in den Vereinigten Staaten (außer bei Ausnahmen durch länderspezifische Abkommen). Wenn in Ihrem Reisepass mehrere Personen enthalten sind, muss dennoch jede einzelne Person, die ein Visum beantragen möchte, einen separaten Antrag stellen.
- Ein Foto mit dem Abmessungen 5 x 5 cm, das in den vergangenen sechs Monaten aufgenommen wurde. Diese Webseite enthält nähere Informationen über das geeignete Format für Fotos.
- Diese Webseite enthält nähere Informationen über die Zahlung dieser Gebühr. Wenn ein Visum ausgestellt wird, kann in manchen Fällen, je nach Ihrer Staatsangehörigkeit, auch eine zusätzliche Gegenseitigkeitsgebühr fällig werden. Auf der Internetseite des Außenministeriums (Department of State) können Sie herausfinden, ob Sie zur Zahlung einer Gegenseitigkeitsgebühr verpflichtet sind, und wenn ja, wie hoch diese ist.
- Ein genehmigtes Formular I-20 von Ihrer Bildungsanstalt bzw. Ihrem Studienprogramm in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Abgesehen von diesen Unterlagen zur Antragsstellung müssen Sie auch ein Interviewterminschreiben vorlegen, durch das bestätigt wird, dass Sie den Termin über diesen Service vereinbart haben. Sie dürfen auch sämtliche unterstützenden Dokumente vorlegen, die Ihrer Meinung nach nützliche Informationen für den Konsularbeamten enthalten.
Vorgehensweise zur Antragsstellung
Schritt 1
Füllen Sie das Formular für elektronischen Antrag auf die Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisums (DS-160) aus.
Schritt 2
Zahlen Sie die Antragsgebühr.
Schritt 3
Vereinbaren Sie Ihren Termin auf dieser Webseite. Dazu benötigen Sie folgende Informationen:
- Ihre Reisepassnummer
- Ihres CGI-Referenznummer. Klicken Sie hier, wenn Sie beim Auffinden dieser Nummer Hilfe benötigen
- Der zehnstellige (10) Strichcode auf der DS-160-Bestätigungsseite
Schritt 4
Finden Sie sich zum Zeitpunkt Ihres Interviews bei der Botschaft bzw. dem Konsulat ein. Sie müssen eine gedruckte Kopie Ihres Terminbestätigungsschreibens, Ihre DS-160-Bestätigungsseite, ein in den letzten sechs Monaten aufgenommenes Foto, Ihren aktuellen und alle vorherigen Reisepässe sowie den Zahlungsbeleg für Ihre Visagebühr mitnehmen. Alle Anträge, bei denen ein oder mehrere dieser Elemente fehlen, werden abgelehnt.
Unterstützende Dokumente
Unterstützende Dokumente sind nur einer von vielen Faktoren, die von einem Konsularbeamten bei der Bewertung Ihres Interviews in Betracht gezogen werden. Konsularbeamten bewerten jeden Antrag als Einzelfall und ziehen professionelle, soziale, kulturelle und viele anderen Faktoren in Betracht, wenn Sie Ihre Entscheidung treffen. Konsularbeamten können Ihre spezifischen Absichten, Ihre familiäre Situation sowie Ihre langfristigen Pläne und Perspektiven innerhalb Ihres Landes des Wohnsitzes untersuchen. Jeder Fall wird individuell beurteilt und sämtliche gesetzlich erlaubten Überlegungen werden darauf angewendet.
Wenn Sie ein Visum auf dem Postweg beantragen, reichen Sie bitte keine der unten aufgelisteten Dokumente ein. Mit dem Postversand eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Achtung: Legen Sie auf keinen Fall falsche Dokumente vor. Bei Betrug oder Täuschung kann es vorkommen, dass Ihnen ein Visum dauerhaft verweigert wird. Wenn Sie sich Sorgen bezüglich der Vertraulichkeit Ihrer Dokumente machen, haben Sie die Möglichkeit, diese in einem versiegelten Umschlag bei der US-Botschaft bzw. dem US-Konsulat vorzulegen. Die US-Botschaft bzw. das US-Konsulat wird Ihre Informationen nicht an Dritte weitergeben und die Vertraulichkeit der Informationen respektieren.
Sie müssen die folgenden Dokumente zu Ihrem Interview mitnehmen:
- Unterlagen zum Nachweis einer engen finanziellen, sozialen und familiären Bindung zu Ihrem Heimatland, aufgrund derer Sie nach Beendigung Ihres Studienprogramms wieder in Ihr Heimatland zurückkehren werden.
- Finanzielle und andere Unterlagen, die Ihrer Meinung nach Ihren Antrag unterstützen und glaubwürdig nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um in Ihrem ersten Studienjahr alle erforderlichen Ausgaben und Lebenshaltungskosten tragen zu können. M-1-Antragsteller müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, sämtliche Studiengebühren und Lebenshaltungskosten für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes zu tragen.
- Kopien von Bankauszügen werden nicht akzeptiert, außer, Sie sind in der Lage, die Originale Ihrer Bankauszüge oder Sparbücher vorzulegen.
- Wenn Sie von einer anderen Person finanziell unterstützt werden, müssen Sie einen Nachweis Ihrer Beziehung zu dieser Person (z.B. Geburtsurkunde) erbringen, sowie dessen letzte Steuerbescheide (im Original), Sparbücher bzw. Bestätigungen über regelmäßige Banküberweisungen vorlegen.
- Akademische Dokumente, durch die Ihre schulische Vorbereitung nachgewiesen wird. Nützliche Dokumente sind z.B. Zeugnisse (Originale werden bevorzugt) mit Noten, öffentliche Diplome (Abiturzeugnis, etc.), standardisierte Testergebnisse (SAT, TOEFL, etc.) und sonstige Diplome.
Angehörige
Ehepartner bzw. ledige Kinder unter 21 Jahren, welche einen Inhaber eines Visums für die Dauer seines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika begleiten möchten und mit diesem zusammen einreisen oder diesem nachreisen, benötigen derivative F- oder M-Visa. Es existieren keine derivativen Visa für die Eltern von Inhabern von F- oder M-Visa.
Familienangehörige, welche nicht die Absicht haben, mit dem Haupt-Visuminhaber zusammen in den Vereinigten Staaten von Amerika zu leben, sondern diesen ausschließlich im Rahmen einer Urlaubsreise besuchen möchten, erfüllen möglicherweise die Voraussetzungen für Besuchervisa (B-2).
Ehepartner und Familienangehörige dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika mit derivativen F- oder M-Visa nicht arbeiten. Dazu müssen Sie die entsprechenden Arbeitsvisa erhalten.
Unterstützende Dokumente für Angehörige
Antragsteller mit Familienangehörigen müssen zusätzlich folgende Dokumente vorweisen:
- Nachweis des familiären Verhältnisses zu Ihrem Ehepartner bzw. Kind (z.B. Heirats- oder Geburtsurkunden)
- Es wird bevorzugt, dass Familien Ihre Visumanträge gemeinsam einreichen, wenn aber ein Ehepartner bzw. Kind zu einem späteren Zeitpunkt einen separaten Antrag einbringen möchte, müssen Sie eine Kopie des Reisepasses sowie des Visums des Visuminhabers vorlegen, zusätzlich zu allen anderen erforderlichen Dokumenten.
Weitere Informationen
Optionale praktische Ausbildung
F-1-Visuminhaber dürfen unter bestimmten Umständen nach der Erfüllung aller Voraussetzungen für den Abschluss Ihres Studiums (Diplomarbeit oder ähnliches nicht eingeschlossen) oder nach der Erfüllung aller Voraussetzungen eine optionale praktische Ausbildung von bis zu 12 Monaten absolvieren. Die optionale praktische Ausbildung ist separat von der akademischen Arbeit eines Studenten, und die dafür benötigte Zeit spiegelt sich nicht während dem akademischen Programm des Studenten oder im Datum des Studienabschlusses wieder. Studenten, die ein F-Visum beantragen, um eine optionale praktische Ausbildung zu absolvieren, können das Formular I-20 mit dem ursprünglichen Enddatum des von ihnen abgeschlossenen Studiums vorlegen. Diese Formulare müssen jedoch mit einer Bemerkung des zuständigen Beamten des Bildungsinstitutes versehen sein, mit einer Genehmigung für das optionale praktische Ausbildungsprogramm, das über den Zeitraum des normalen Studiums hinausgeht. Darüber hinaus muss der Student nachweisen, dass USCIC das praktische Ausbildungsprogramm genehmigt hat oder dass ein Antrag eingereicht wurde, entweder als genehmigte Arbeitsbewilligungskarte (Employment Authorization Card) oder als Formular I-797, in dem angegeben wird, dass der Student einen Antrag auf ein optionales praktisches Ausbildungsprogramm eingereicht hat.
Gültigkeit von Studentenvisa nach Unterbrechung des Studiums
Studenten, die länger als fünf Monate nicht an Klassen teilnehmen, können ein neues F-1- oder M-1-Studentenvisum beantragen, um nach einer Auslandsreise wieder in die Vereinigten Staaten von Amerika zurückzukehren, um ihr Studium fortzusetzen.
Studenten in den Vereinigten Staaten
Ein Student (F-1 oder M-1) kann diesen Status verlieren, wenn er sein Studium nicht innerhalb von fünf Monaten nach dem Wechsel des Bildungsinstituts oder des Programms fortsetzt, gemäß dem Einwanderungsgesetz. Wenn ein Student diesen Status verliert, ist das entsprechende F- oder M-Visum auch für zukünftige Reisen in die Vereinigten Staaten von Amerika ungültig, außer, USCIS gibt ihm diesen Status wieder zurück. Für weitere Informationen siehe die USCIS-Webseite, sowie die Anweisungen zur Beantragung einer Verlängerung bzw. Änderung des Nichteinwanderungs-Status durch Formular I-539 zum Zwecke der erneuten Erlangung des Status.
Studenten - Rückkehr in die Vereinigten Staaten nach Auslandsreisen
Studenten, die Ihr Studium mehr als fünf Monate unterbrechen und aus den Vereinigten Staaten von Amerika ausreisen, können Ihren F-1- oder M-1-Status verlieren, außer, ihre Aktivitäten im Ausland stehen im Zusammenhang mit Ihrem Studienprogramm. Vor der Rückreise sollten Studenten in diesem Fall mit dem zuständigen Beamten der Bildungsanstalt Rücksprache halten, wenn nicht sicher ist, ob ihre Aktivität mit dem Studienprogramm in Zusammenhang steht.
Wenn dem Einwanderungsbeamten der Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) ein bereits zuvor verwendetes und nicht abgelaufenes F-1- und M-1-Visum von einem Studenten, der sich auf der Rückreise in die Vereinigten Staaten von Amerika befindet, vorgelegt wird, und der Student länger als fünf Monate keinen Studentenstatus gehabt hat, kann es vorkommen, dass diesem die Einreise verweigert wird, da er kein gültiges Nichteinwanderungsvisum besitzt. Die Zoll- und Grenzschutzbehörde kann das Visum auch annullieren, nachdem dem Studenten die Erlaubnis erteilt wurde, den Antrag auf Einreise zurückzunehmen. Deshalb wird es allen Studenten nach einem Auslandsaufenthalt von über fünf Monaten und der nicht mit Ihrem Studium in Zusammenhang steht, empfohlen, bei einer US-Botschaft bzw. einem US-Konsulat vor der Rückreise in die Vereinigten Staaten von Amerika neue Visa zu beantragen.