Visa für Teilnehmer an Austauschprogrammen
Auf dieser Seite:
- Überblick
- Angehörige
- Unterlagen zur Antragsstellung
- Vorgehensweise zur Antragsstellung
- Unterstützende Dokumente
- Unterstützende Dokumente für Angehörige
- Weitere Informationen
WICHTIGE AKTUALISIERUNG
Bestimmte F-, M- und akademische J-Visum-Antragsteller sind bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin zum Verzicht auf ein Interview berechtigt
Das US-Außenministerium (Department of State) hat bis zum 31. Dezember 2023 unter bestimmten Bedingungen auf ein persönliches Interview für F-, M- und J-Visum-Antragsteller verzichtet, die sich als Sekundar- und Universitätsstudenten, Professoren, Forschungsstipendiaten, Kurzzeitstipendiaten oder Spezialisten qualifizieren, denen zuvor eine beliebige Visumsklasse erteilt wurde. Das Ministerium hat auch auf das Erfordernis eines persönlichen Gesprächs für F-, M- und akademische J-Visum-Antragsteller verzichtet, die Bürger oder Staatsangehörige von am Visa Waiver Program (VWP) teilnehmenden Ländern sind, vorbehaltlich der oben beschriebenen Einschränkungen.
Antragsteller von F-, M- und J-Visa für Akademiker, die von der Befreiung profitieren können, sind:
- Antragsteller, denen zuvor eine beliebige Visumsklasse erteilt wurde und denen nie ein Visum verweigert wurde, es sei denn, die Verweigerung wurde aufgehoben oder es wurde eine Befreiung von der Visumspflicht gewährt. Wurde einem Antragsteller beispielsweise zuvor ein Visum nach INA-Abschnitt 214(b) verweigert, anschließend aber ein Visum erteilt, so wird davon ausgegangen, dass er die vorherige Verweigerung nach 214(b) aufgehoben hat;
- Erstmalige und wiederkehrende Antragsteller, die Bürger oder Staatsangehörige von VWP-Teilnehmerländern sind, die bereits einmal mit ESTA gereist sind und die keine abweichenden oder potenziell abweichenden Informationen und keine früheren ESTA-Verweigerungen haben.
Auf eine Befragung kann nicht verzichtet werden:
- Wenn der Antragsteller seinen Antrag außerhalb des Landes seiner Staatsangehörigkeit oder seines gewöhnlichen Aufenthalts stellt;
- Wenn dem Antragsteller schon einmal ein Visum verweigert wurde, es sei denn, die Verweigerung wurde überwunden oder es wurde eine Befreiung von der Visumspflicht oder der Untauglichkeit erreicht.
Überblick
Die Vereinigten Staaten von Amerika erlauben es ausländischen Staatsbürgern, in diesen an Austauschprogrammen teilzunehmen. Bevor Sie ein Visum beantragen, benötigen alle Teilnehmer an Austauschprogrammen eine Genehmigung bzw. Zulassung durch einen autorisierten Programmsponsor. Daraufhin erhält der Antragsteller von dem Bildungsinstitut oder dem Programmsponsor die erforderliche Dokumentation, durch die diese Genehmigung bzw. Zulassung nachgewiesen wird. Diese Dokumentation muss im Rahmen des Visumantrags eingereicht werden.
Ziel des "J"-Besuchsprogramms ist es, den Austausch von Personen, Wissen und Fähigkeiten auf den Gebieten Bildung, Kunst und Wissenschaft zu fördern. Teilnehmer sind: Studenten aller akademischen Abschnitte; auszubildende Personen, die bei Firmen, Institutionen und Behörden ein praktisches Training absolvieren; Lehrer von Grundschulen, allgemeinen höheren Schulen und speziellen Schulen; Professoren, die an Hochschulinstitutionen unterrichten oder forschen wollen; Forscher; Personen, die auf dem Gebiet der Medizin oder einem verwandten Gebiet eine Fachausbildung absolvieren; Internationale Besucher die zu Reise-, Beobachtungs-, Konsultations-, Forschungs- oder Trainingszwecken in die Vereinigten Staaten von Amerika kommen, zur Demonstration besonderer Kenntnisse oder um an organisierten Programmen zur gegenseitigen Wissensvermittlung teilzunehmen.
Angehörige
Ehepartner bzw. ledige Kinder unter 21 Jahren, welche einen Inhaber eines J-1-Visums für die Dauer seines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika begleiten möchten und mit diesem zusammen einreisen oder diesem nachreisen, benötigen derivative J-2-Visa. Ehepartner bzw. Kinder, welche nicht die Absicht haben, mit dem Haupt-Visuminhaber zusammen in den Vereinigten Staaten von Amerika zu leben, sondern diesen ausschließlich im Rahmen einer Urlaubsreise besuchen möchten, erfüllen möglicherweise die Voraussetzungen für Besuchervisa (B-2).
Ehepartner bzw. Kinder eines Teilnehmer an Austauschprogrammen in den Vereinigten Staaten von Amerika dürfen nicht in den Vereinigten Staaten arbeiten, außer, Sie haben das Formular I-765, Antrag auf eine Arbeitsbewilligungskarte, eingereicht. Die Amerikanische Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (UCSIS) muss das Formular I-765 geprüft und dem Inhaber eines J-2-Visums eine Arbeitsbewilligung erteilt haben, bevor dieser in den Vereinigten Staaten arbeiten kann. Auf der Webseite von USCIS finden Sie ein PDF-Dokument mit dem Titel "Arbeitsbewilligung (Employment Authorization)", dem nähere Informationen zu entnehmen sind.
Unterlagen zur Antragsstellung
Um ein J-Visum zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:
- Ein Formular zur Antragsstellung auf ein Nichteinwanderungsvisum (DS-160). Besuchen Sie die DS-160-Webseite für nähere Informationen über DS-160.
- Einen gültigen Reisepass für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten nach dem Ende Ihres geplanten Aufenthalts in den Vereinigten Staaten (außer bei Ausnahmen durch länderspezifische Abkommen). Wenn in Ihrem Reisepass mehrere Personen enthalten sind, muss dennoch jede einzelne Person, die ein Visum beantragen möchte, einen separaten Antrag stellen.
- Ein Foto mit dem Abmessungen 5 x 5 cm, das in den vergangenen sechs Monaten aufgenommen wurde. Diese Webseite enthält nähere Informationen über das geeignete Format für Fotos.
- Diese Webseite enthält nähere Informationen über die Zahlung dieser Gebühr. Wenn ein Visum ausgestellt wird, kann in manchen Fällen, je nach Ihrer Staatsangehörigkeit, auch eine zusätzliche Gegenseitigkeitsgebühr (Reciprocity Fee) fällig werden. Auf der Internetseite des Außenministeriums (Department of State) können Sie herausfinden, ob Sie zur Zahlung einer Gegenseitigkeitsgebühr verpflichtet sind, und wenn ja, wie hoch diese ist.
- Das genehmigte Formular DS-2019 Ihres Programms in den Vereinigten Staaten.
- Praktikanten und Auszubildende müssen das ausgefüllte und unterzeichnete Formular DS-7002 "Training/Internship Placement Plan" vorlegen.
Abgesehen von diesen Unterlagen zur Antragsstellung müssen Sie auch ein Interviewterminschreiben vorlegen, durch das bestätigt wird, dass Sie den Termin über diesen Service vereinbart haben. Sie dürfen auch sämtliche unterstützenden Dokumente vorlegen, die Ihrer Meinung nach nützliche Informationen für den Konsularbeamten enthalten.
Vorgehensweise zur Antragsstellung
Schritt 1
Füllen Sie das Formular für elektronischen Antrag auf die Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisums (DS-160) aus.
Schritt 2
Zahlen Sie die Antragsgebühr.
Schritt 3
Vereinbaren Sie Ihren Termin auf dieser Webseite. Dazu benötigen Sie folgende Informationen:
- Ihre Reisepassnummer
- Ihres CGI-Referenznummer. Klicken Sie hier, wenn Sie beim Auffinden dieser Nummer Hilfe benötigen
- Der zehnstellige (10) Strichcode auf der DS-160-Bestätigungsseite
Schritt 4
Finden Sie sich zum Zeitpunkt Ihres Interviews bei der Botschaft bzw. dem Konsulat ein. Sie müssen eine gedruckte Kopie Ihres Terminbestätigungsschreibens, Ihre DS-160-Bestätigungsseite, ein in den letzten sechs Monaten aufgenommenes Foto, Ihren aktuellen und alle vorherigen Reisepässe sowie den Zahlungsbeleg für Ihre Visagebühr mitnehmen. Alle Anträge, bei denen ein oder mehrere dieser Elemente fehlen, werden abgelehnt.
Unterstützende Dokumente
Unterstützende Dokumente sind nur einer von vielen Faktoren, die von einem Konsularbeamten bei der Bewertung Ihres Interviews in Betracht gezogen werden. Konsularbeamten bewerten jeden Antrag als Einzelfall und ziehen professionelle, soziale, kulturelle und viele anderen Faktoren in Betracht, wenn Sie Ihre Entscheidung treffen. Konsularbeamten können Ihre spezifischen Absichten, Ihre familiäre Situation sowie Ihre langfristigen Pläne und Perspektiven innerhalb Ihres Landes des Wohnsitzes untersuchen. Jeder Fall wird individuell beurteilt und sämtliche gesetzlich erlaubten Überlegungen werden darauf angewendet.
Wenn Sie ein Visum auf dem Postweg beantragen, reichen Sie bitte keine der unten aufgelisteten Dokumente ein. Mit dem Postversand eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Achtung: Legen Sie auf keinen Fall falsche Dokumente vor. Bei Betrug oder Täuschung kann es vorkommen, dass Ihnen ein Visum dauerhaft verweigert wird. Wenn Sie sich Sorgen bezüglich der Vertraulichkeit Ihrer Dokumente machen, haben Sie die Möglichkeit, diese in einem versiegelten Umschlag bei der US-Botschaft bzw. dem US-Konsulat vorzulegen. Die US-Botschaft bzw. das US-Konsulat wird Ihre Informationen nicht an Dritte weitergeben und die Vertraulichkeit der Informationen respektieren.
Sie müssen die folgenden Dokumente zu Ihrem Interview mitnehmen:
- Unterlagen zum Nachweis einer engen finanziellen, sozialen und familiären Bindung zu Ihrem Heimatland, aufgrund derer Sie nach Beendigung Ihres Studienprogramms wieder in Ihr Heimatland zurückkehren werden.
- Finanzielle und andere Unterlagen, die Ihrer Meinung nach Ihren Antrag unterstützen und glaubwürdig nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um in Ihrem ersten Studienjahr alle erforderlichen Ausgaben und Lebenshaltungskosten tragen zu können.
- Kopien von Bankauszügen werden nicht akzeptiert, außer, Sie sind in der Lage, die Originale Ihrer Bankauszüge oder Sparbücher vorzulegen.
- Wenn Sie von einer anderen Person finanziell unterstützt werden, müssen Sie einen Nachweis Ihrer Beziehung zu dieser Person (z.B. Geburtsurkunde) erbringen, sowie dessen letzte Steuerbescheide (im Original), Sparbücher bzw. Bestätigungen über regelmäßige Banküberweisungen vorlegen.
- Akademische Dokumente, durch die Ihre schulische Vorbereitung nachgewiesen wird. Nützliche Dokumente sind z.B. Zeugnisse (Originale werden bevorzugt) mit Noten, öffentliche Diplome (Abiturzeugnis, etc.), standardisierte Testergebnisse (SAT, TOEFL, etc.) und sonstige Diplome.
Unterstützende Dokumente für Angehörige
Wenn Sie Familienangehörige haben, müssen Sie zusätzlich folgende Dokumente vorlegen:
- Nachweis des familiären Verhältnisses zu Ihrem Ehepartner bzw. Kind (z.B. Heirats- oder Geburtsurkunden)
- Jeder Ehepartner und jedes Kind muss über ein eigenes Formular DS-2019 verfügen. Dieses Formular wird verwendet, um das Visum zu bekommen, das für den Ehepartner bzw. das Kind für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika zusammen mit Ihnen als Haupt-Inhaber eines Visums als Teilnehmer an einem Austauschprogramm bzw. für die spätere Einreise in die Vereinigten Staaten, um mit Ihnen zusammenzutreffen, benötigt wird.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen über Visa für Teilnehmer an Austauschprogrammen, besuchen Sie die Internetseite.