Visum für religiöse Arbeiter

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Häufig gestellte Fragen

Überblick

Der Visa-Typ "R" ist für Personen gedacht, welche in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, um auf temporärer Basis in einer religiösen Position zu arbeiten, gemäß dem Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsgesetz (Immigration and Nationality Act - INA) §101(a)(15)(R).

Voraussetzungen

Religiöse Arbeiter sind Personen, die von einer anerkannten Einrichtung dazu autorisiert worden sind, religiöse Zeremonien durchzuführen sowie andere Aufgaben auszuführen, die vom Klerus der jeweiligen Religion normalerweise wahrgenommen werden, sowie Arbeiter, welche religiöse Berufe bzw. Beschäftigungen ausüben. Um ein Visum für religiöse Arbeiter zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen ein Mitglied einer religiösen Glaubensgemeinschaft sein, die als "bona fide" nichtprofitorientierte religiöse Organisation in den Vereinigten Staaten anerkannt ist.
  • Ihre Glaubensgemeinschaft und die damit verbundenen Einrichtungen müssen entweder von der Steuer befreit sein oder die Voraussetzungen für einen Steuerbefreiungsstatus erfüllen.
  • Sie müssen außerdem folgende Kriterien erfüllen:
  1. Sie sind bereits während den zwei Jahren direkt vor Ihrem Visumantrag ein Mitglied Ihrer Glaubensgemeinschaft gewesen
  2. Sie beabsichtigen, als Pfarrer Ihrer Glaubensgemeinschaft oder in einem religiösen Beruf oder einer religiösen Beschäftigung für eine "bona fide" nichtprofitorientierte religiöse Organisation (oder einer mit dieser verbundenen, steuerbefreiten Einrichtung) tätig zu sein
  3. Sie hatten Ihren Wohnsitz und physischen Aufenthalt während des gesamten Vorjahres außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, wenn Sie bereits zuvor fünf Jahre in dieser Kategorie gewesen sind.

Es ist für Sie keine Voraussetzung, über einen Wohnsitz im Ausland zu verfügen, den Sie nicht beabsichtigen, zu verlassen. Sie müssen jedoch die Absicht haben, die Vereinigten Staaten von Amerika nach dem Ende Ihres gesetzlichen Aufenthaltes zu verlassen, und es dürfen keine Indizien vorliegen, welche das Gegenteil beweisen würden.

Petitionen

Ihr potentieller Arbeitgeber muss das Formular I-129, Antrag auf Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisums für Beschäftigte, bei der amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) einreichen. Für nähere Informationen über die Einreichung von Formular I-129 sowie die diesbezüglichen Voraussetzungen, sehen Sie bitte die Internetseite für R-1 von USCIS.

Hinweis: Die Petition sollte von potentiellen Arbeitgebern so bald wie möglich (jedoch frühestens 6 Monate vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses) eingereicht werden, um einen angemessenen Zeitraum für die Bearbeitung der Petition und des daraus hervorgehenden Visumantrags zu erlauben.

Ihre Petition, Formular I-129, muss zunächst genehmigt werden, bevor Sie bei einer US-Botschaft bzw. einem US-Konsulat ein Arbeitsvisum beantragen können. Wenn Ihre Petition genehmigt wird, erhält Ihr Arbeitgeber oder Vertreter eine Benachrichtigung in Form des Formulars I-797 ("Notice of Action"), durch die Sie über die Genehmigung Ihrer Petition informiert werden. Sie werden im Rahmen Ihres Interviews von dem Konsularbeamten über die Genehmigung Ihrer Petition durch den Informationsdienst über Petitionen (Petition Information Management Service - PIMS) des Außenministeriums (Department of State) in Kenntnis gesetzt.

Sie müssen Ihre I-129-Belegnummer zu Ihrem Interview an der US-Botschaft bzw. dem US-Konsulat mitbringen, um die Genehmigung Ihrer Petition nachweisen zu können. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung einer Petition nicht automatisch die Ausstellung eines Visums zur Folge hat, wenn Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Visums gemäß US-Einwanderungsgesetz nicht erfüllen.

Unterlagen zur Antragsstellung

Wenn Sie ein Visum für religiöse Arbeiter beantragen, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • Ein Formular zur Antragsstellung auf ein Nichteinwanderungsvisum (DS-160). Besuchen Sie die DS-160-Webseite für nähere Informationen über DS-160.
  • Einen gültigen Reisepass für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten nach dem Ende Ihres geplanten Aufenthalts in den Vereinigten Staaten (außer bei Ausnahmen durch länderspezifische Abkommen). Wenn in Ihrem Reisepass mehrere Personen enthalten sind, muss dennoch jede einzelne Person, die ein Visum beantragen möchte, einen separaten Antrag stellen.
  • Ein Foto mit dem Abmessungen 5 x 5 cm, das in den vergangenen sechs Monaten aufgenommen wurde. Diese Webseite enthält nähere Informationen über das geeignete Format für Fotos.
  • Diese Webseite enthält nähere Informationen über die Zahlung dieser Gebühr. Wenn ein Visum ausgestellt wird, kann in manchen Fällen, je nach Ihrer Staatsangehörigkeit, auch eine zusätzliche Gegenseitigkeitsgebühr fällig werden. Auf der Internetseite des Außenministeriums (Department of State) können Sie herausfinden, ob Sie zur Zahlung einer Gegenseitigkeitsgebühr verpflichtet sind, und wenn ja, wie hoch diese ist.
  • Die auf Ihrer genehmigten I-129-Petition vermerkte Belegnummer. Bitte beachten Sie, dass das Formular I-797 für das Interview nicht mehr erforderlich ist.

Abgesehen von diesen Unterlagen zur Antragsstellung müssen Sie auch ein Interviewterminschreiben vorlegen, durch das bestätigt wird, dass Sie den Termin über diesen Service vereinbart haben. Sie dürfen auch sämtliche unterstützenden Dokumente vorlegen, die Ihrer Meinung nach nützliche Informationen für den Konsularbeamten enthalten.

Vorgehensweise zur Antragsstellung

Schritt 1

Füllen Sie das Formular für elektronischen Antrag auf die Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisums (DS-160) aus.

Schritt 2

Zahlen Sie die Antragsgebühr.

Schritt 3

Vereinbaren Sie Ihren Termin auf dieser Webseite. Dazu benötigen Sie folgende Informationen:

  • Ihre Reisepassnummer
  • Ihres CGI-Referenznummer. Klicken Sie hier, wenn Sie beim Auffinden dieser Nummer Hilfe benötigen
  • Der zehnstellige (10) Strichcode auf der DS-160-Bestätigungsseite
Schritt 4

Finden Sie sich zum Zeitpunkt Ihres Interviews bei der Botschaft bzw. dem Konsulat ein. Sie müssen eine gedruckte Kopie Ihres Terminbestätigungsschreibens, Ihre DS-160-Bestätigungsseite, ein in den letzten sechs Monaten aufgenommenes Foto, Ihren aktuellen und alle vorherigen Reisepässe sowie den Zahlungsbeleg für Ihre Visagebühr mitnehmen. Alle Anträge, bei denen ein oder mehrere dieser Elemente fehlen, werden abgelehnt.

Unterstützende Dokumente

Unterstützende Dokumente sind nur einer von vielen Faktoren, die von einem Konsularbeamten bei der Bewertung Ihres Interviews in Betracht gezogen werden. Konsularbeamten bewerten jeden Antrag als Einzelfall und ziehen professionelle, soziale, kulturelle und viele anderen Faktoren in Betracht, wenn Sie Ihre Entscheidung treffen. Konsularbeamten können Ihre spezifischen Absichten, Ihre familiäre Situation sowie Ihre langfristigen Pläne und Perspektiven innerhalb Ihres Landes des Wohnsitzes untersuchen. Jeder Fall wird individuell beurteilt und sämtliche gesetzlich erlaubten Überlegungen werden darauf angewendet.

Achtung: Legen Sie auf keinen Fall falsche Dokumente vor. Bei Betrug oder Täuschung kann es vorkommen, dass Ihnen ein Visum dauerhaft verweigert wird. Wenn Sie sich Sorgen bezüglich der Vertraulichkeit Ihrer Dokumente machen, haben Sie die Möglichkeit, diese in einem versiegelten Umschlag bei der US-Botschaft bzw. dem US-Konsulat vorzulegen. Die US-Botschaft bzw. das US-Konsulat wird Ihre Informationen nicht an Dritte weitergeben und die Vertraulichkeit der Informationen respektieren.

Sie müssen die folgenden Dokumente zu Ihrem Interview mitnehmen:

  • Ein Schreiben eines autorisierten Beamten der entsprechenden Abteilung der Organisation, welche als Arbeitgeber auftritt, in dem bestätigt wird, dass Ihr religiöse Mitgliedschaft teilweise oder gänzlich außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika gepflegt wurde, dass die ausländischen sowie die US-internen religiösen Organisationen der gleichen Glaubensgemeinschaft angehören, und dass Sie unmittelbar vor Ihrem Antrag auf ein R-Visum während des vorgeschriebenen Zwei-Jahres-Zeitraums ein Mitglied dieser religiösen Glaubensgemeinschaft gewesen sind.
  • Wenn Sie ein Pfarrer sind, eine Bestätigung darüber, dass Sie dazu autorisiert sind, für diese Glaubensgemeinschaft religiöse Zeremonien abzuhalten. Die Pflichten müssen detailliert beschrieben werden; oder
  • wenn Sie einen religiösen Beruf ausüben, muss nachgewiesen werden, dass Sie zumindest ein Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss haben, und dass ein solcher Abschluss für den Eintritt in diesen religiösen Beruf erforderlich ist; oder
  • wenn Sie in einer nicht professionellen Beschäftigung tätig sind, dass Sie über die notwendige Ausbildung verfügen, um dieser nachzugehen, wenn diese mit einer traditionellen religiösen Funktion im Zusammenhang steht.
  • Informationen bezüglich finanzieller Entschädigung, inkl. Betrag und Quelle des Gehalts, andere Entschädigungen wie z.B. Unterkunft und Ernährung sowie andere Leistungen, die als monetärer Wert ausgedrückt werden können, sowie eine Erklärung darüber, ob eine solche Entschädigung als Gegenleistung für die erbrachten Dienstleistungen zu verstehen ist.
  • Name und Lage der jeweiligen Abteilung der Glaubensgemeinschaft oder damit verbundenen Einrichtung, für die Sie Dienstleistungen erbringen werden.
  • Wenn Sie für eine Organisation arbeiten, welche mit einer Glaubensgemeinschaft verbunden ist, eine Beschreibung der Art der Beziehung zwischen den beiden Organisationen.
  • Nachweis der Vermögenswerte und Arbeitsverfahren Ihrer religiösen Organisation.
  • Die Gründungspapiere Ihrer Organisation gemäß anwendbarem Recht.

Weitere Informationen

Für nähere Informationen über Visa für religiöse Arbeiter, sehen Sie bitte die Internetseite des US-Außenministeriums (Department of State).