Klicken Sie hier, um mehr über bestimmte petitionsbasierte Nichteinwanderungsvisa zu erfahren, für die nun eine Befreiung von der Interviewpflicht möglich ist.
Am 25. Oktober kündigte Präsident Biden eine Präsidentenproklamation mit dem Titel "Eine Proklamation zur Förderung der sicheren Wiederaufnahme des weltweiten Reiseverkehrs während der COVID-19-Pandemie" an. Mit dieser Proklamation, die am 8. November 2021 um 12:01 Uhr Eastern Standard Time in Kraft getreten ist, wurden die Reisebeschränkungen der Presidential Proclamations (P.P.) 9984, 9992, 10143 und 10199 aufgehoben, die sich auf die Aussetzung der Einreise in die Vereinigten Staaten für Personen beziehen, die sich in Brasilien, China, Indien, Iran, Irland, dem Schengen-Raum, Südafrika und dem Vereinigten Königreich aufhalten. Anstelle dieser Beschränkungen kündigte der Präsident eine globale Impfpflicht für alle erwachsenen ausländischen Reisenden an. Weitere Informationen zu dieser globalen Impfpflicht, einschließlich Einzelheiten zu Ausnahmen und Befreiungen aufgrund humanitärer Erwägungen, finden Sie unter Non-U.S. citizen, Non-U.S. immigrants: Air Travel to the United States | CDC.
Außenminister Blinken hat in Absprache mit dem Department of Homeland Security vorübergehend die Möglichkeit der Konsularbeamten erweitert, auf das vorgeschriebene persönliche Interview für Antragsteller zu verzichten, die ein Nichteinwanderungsvisum der gleichen Kategorie beantragen. Zuvor waren nur Antragsteller, deren Nichteinwanderungsvisum innerhalb von 24 Monaten ablief, für eine Befreiung von der Interviewpflicht berechtigt. Der Außenminister hat die Ablauffrist vorübergehend auf 48 Monate verlängert. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft. Diese Änderung ermöglicht es den Konsularbeamten, bestimmte Nichteinwanderungsvisumsanträge weiter zu bearbeiten und gleichzeitig die Anzahl der Antragsteller, die in einer Konsularabteilung erscheinen müssen, zu begrenzen, wodurch das Risiko der Übertragung von COVID-19 auf andere Antragsteller und das Konsularpersonal reduziert wird. Reisenden wird empfohlen, die Website der nächstgelegenen US-Botschaft oder des nächstgelegenen US-Konsulats aufzurufen, um detaillierte Informationen über die derzeit verfügbaren Dienstleistungen sowie Informationen über die Voraussetzungen und Anweisungen zur Beantragung eines Visums ohne ein Interview zu erhalten.
Mit Wirkung vom Sonntag, den 12. Juni um 12:01 Uhr EDT, hat die CDC ihre Anordnung aufgehoben, wonach alle Passagiere von Fluggesellschaften oder anderen Flugzeugen ein negatives COVID-19-Testergebnis oder einen Nachweis über die Genesung von COVID-19 vorlegen müssen, um ein Flugzeug zu besteigen, das aus einem anderen Land in die Vereinigten Staaten fliegt. Zu beachten ist, dass die CDC-Verfügung, die einen Impfnachweis für Nicht-U.S.-Bürger bei der Einreise in die Vereinigten Staaten vorschreibt, weiterhin in Kraft ist. Weitere Informationen finden Sie unter Nachweis der COVID-19-Impfung für Flugreisende.
Mit Wirkung vom 5. Januar 2023 um 12:01 Uhr EDT verlangt das CDC einen negativen COVID-19-Test, der innerhalb von zwei Tagen vor dem Abflug durchgeführt wurde, oder einen Nachweis über die Genesung von dem Virus innerhalb der letzten 90 Tage für alle Reisenden im Alter von zwei Jahren und älter, die mit Flügen aus der Volksrepublik China (VRC), einschließlich der Sonderverwaltungsregionen (SAR) Hongkong und Macau, in die Vereinigten Staaten reisen. Diese Anforderung gilt auch für Passagiere, die sich in den letzten 10 Tagen in China, Hongkong oder Macau aufgehalten haben und von einem der folgenden Flughäfen in die Vereinigten Staaten reisen: Incheon International Airport (ICN) in Seoul, Südkorea; Toronto Pearson International Airport (YYZ) in Kanada; und Vancouver International Airport (YVR) in Kanada. Die CDC-Verordnung, die für die Einreise in die Vereinigten Staaten einen Impfnachweis für Nicht-US-Bürger vorschreibt, ist weiterhin in Kraft. Besuchen Sie die CDC-Website für weitere Informationen..
Alle am oder nach dem 1. Oktober 2022 gezahlten Gebühren für Nichteinwanderungsvisumanträge (auch als MRV-Gebühr bekannt) sind ab dem Datum der Bestätigung der Zahlung der MRV-Gebühr 365 Tage lang gültig. Die Antragsteller müssen innerhalb dieses 365-Tage-Zeitraums einen Termin für ein Vorstellungsgespräch vereinbaren oder einen Antrag auf Befreiung vom Vorstellungsgespräch einreichen. Bitte beachten Sie, dass Antragsteller nur innerhalb des 365-Tage-Zeitraums einen Termin für ein Vorstellungsgespräch vereinbaren oder einen Antrag auf Befreiung von der Vorstellungsgebühr einreichen müssen. Es ist nicht vorgeschrieben, dass das Vorstellungsgespräch innerhalb des 365-Tage-Zeitraums stattfinden muss. Alle Quittungen für die Zahlung von MRV-Gebühren, die vor dem 1. Oktober 2022 ausgestellt wurden, wurden bis zum 30. September 2023 verlängert und bleiben bis zu diesem Datum gültig.

Willkommen zum Informationsservice für US-Visa für Deutschland. Auf dieser Webseite finden Sie Informationen über Einwanderungs- und Nichteinwanderungsvisa für die Vereinigten Staaten von Amerika sowie über die Voraussetzungen zur Beantragung solcher Visa. Sie erfahren hier auch, wie die Antragsgebühr zu zahlen ist, und können direkt einen Termin für ein Nichteinwanderungsvisa-Interview bei der Botschaft der Vereinigten Staaten in Berlin sowie bei den Konsulaten in Frankfurt und München vereinbaren.
Dies ist die offizielle Webseite für Visa-Informationen der diplomatischen Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland.
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